Oftmals beginnt das Studium für den ausländischen Staatsangehörigen mit einem so genannten Sprachkurs in Deutschland. Dieser Sprachkurs dient dazu, die Sprachkenntnisse entsprechend der Anforderung eines Studiums in Deutschland anzupassen, bzw. zu gewährleisten. Dem Sprachkurs geht in der Regel ein Sprachtest voraus, der zur Überprüfung der ...
.... deutschen Sprachkenntnisse dient, und damit auch eine Überprüfung dafür ist, ob der ausländische Staatsangehörige direkt ein Studium in Deutschland beginnen darf, oder zuerst einen dafür erforderlichen Sprachkurs absolvieren muss. Eine passende Krankenversicherung für den ausländischen Staatsangehörigen als Sprachschüler in Deutschland sollte somit leicht verständlich sowie einfach abzuschließen sein. Darüber hinaus ist bereits mit der hierfür abgeschlossenen Krankenversicherung für Deutschland auch der im Anschluss mögliche Studienaufenthalt versicherbar, und somit weiter nutzbar. Die Leistungen umfassen ohne Selbstbeteiligung eine ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung, und eine stationäre Heilbehandlung. Aber auch weitere Zusatzleistungen, wie z. B. einen Rücktransport. Als zusätzliche Ergänzung zu der Krankenversicherung für Deutschland ist die Möglichkeit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung enthalten. Sogar eine Gepäckversicherung kann als Ergänzung mit abgeschlossen werden. Sollte der Sprachkurs dann unerwartet doch länger als geplant dauern, und erfordert somit auch die Veränderung der Dauer der Krankenversicherung, so ist dies jederzeit umsetzbar, und auch der Abschluss bei Versäumnis nachträglich noch möglich.
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