Eine Reiseversicherung nachträglich abzuschließen ist in der Regel schwierig und oftmals noch dazu teuer. Auf der einen Seite kann die bestehende Reiseversicherung nachträglich meistens nicht verlängert werden, sondern ist in der Regel als Neuabschluss zu betrachten. Auf der anderen Seite ist der Abschluss einer Reiseversicherung aus dem Ausland heraus gar nicht möglich und ein entsprechender Tarif zur Auslandkrankenversicherung teuer und eher langfristig zu betrachten. Empfehlenswert ist es daher immer, eine Reiseversicherung für den gesamten Zeitraum einer Reise abzuschließen. Sollte .....
... nämlich in der sechsten Woche z. B. ein Unfall passieren, ist dieser zwar zunächst über die sechs Wochen Police abgesichert, eine Folgebehandlung über die sechste Woche hinaus würde somit für den zweiten Auslandskrankenversicherungsvertrag als Vorerkrankung gelten und nicht mit versichert sein bzw. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden! Die Frage die sich nun aber stellt, ist die nach der Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseversicherung nachträglich, also wenn die Reise bereits angetreten wurde. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden und eine Verlängerung des Reisekrankenschutzes wünschen, da die Versicherung ausläuft und keine Verlängerungsmöglichkeit für die Verlängerung des Aufenthaltes im Ausland bietet. Dann besteht mit dem Tarif Reisecare die Möglichkeit, einen entsprechenden Versicherungsschutz auch während des Auslandsaufenthaltes zu beantragen. Der Versicherungsschutz sollte nahtlos an die vorherige Versicherungspolice anschließen, da so die Wartezeit entfällt. Sollte gar kein Versicherungsschutz für die Reise bestehen, da keine Reiseversicherung für die Reise ins Ausland abgeschlossen wurde, auch dann kann ein Vertrag mit dem Tarif Reisecare noch beantragt werden. In diesem Fall besteht - genau wie bei nicht nahtlosem Übergang zu einem bestehen Reiseschutz - eine Wartezeit von sieben Tagen. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt diese Wartezeit. Die Frage nach einer nachträglichen Reiseversicherung lässt sich mit dem Tarif Reisecare lösen, da diese Reiseversicherung nachträglich möglich ist.
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