Reiseversicherung-Auslandskrankenversicherung

 

Landläufig hat es sich so eingebürgert, dass Reisekrankenversicherungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr Aufenthaltsdauer als Reisekrankenversicherungen bezeichnet werden. Verträge, bei denen Aufenthalte von mehreren Jahren oder auf unbegrenzte Zeit versichert werden, bezeichnet man in der Regel als Auslandskrankenversicherung. Eine vollständige Abgrenzung gibt es hierbei aber nicht.