In den Bedingungen der Gesellschaften finden Sie meistens die Formulierung „medizinisch notwendiger Rücktransport“. Dieser liegt vor, wenn in dem jeweiligen Land / Krankenhaus die notwendige Behandlung nicht durchgeführt werden kann. Ob ein medizinisch notwendiger Rücktransport durchgeführt wird, ist immer in Absprache mit dem Versicherer zu treffen, denn dieser muss in der Regel vorab die Zusage hierzu erteilen, da ein Rücktransport sehr kostenintensiv sein kann. Man darf also nicht dem Irrglauben verfallen, dass auf eigenen Wunsch mal eben ein Rücktransport vorgenommen wird und der Versicherer schon die Kosten übernehmen wird.
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