Auslandskrankenversicherung bei Krieg

Ich möchte in ein Land reisen, in dem Krieg herrscht, um beispielsweise meine Verwandten zu besuchen. 

Ich bin im Urlaub und plötzlich bricht in dem Land unerwartet ein Krieg oder eine Unruhe aus. 

Sind solche Fälle über die Auslandskrankenversicherung versichert, sollte mir etwas passieren? 

Gilt meine Auslandskrankenversicherung bei Krieg? 

 

Das hängt von der jeweiligen Situation ab: 

 

1. Krieg bestand bereits vor dem Antritt der Reise - kein Versicherungsschutz

 

Bestand die Kriegssituation bereits vor dem Antritt der Reise, so ist die Auslandskrankenversicherung für dieses Land nicht gültig. Die Versicherer orientieren sich hier an den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Gibt das Auswärtige Amt eine solche Reisewarnung für ein Land heraus, ist dieses vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

 

2. Der Krieg bricht während des Aufenthaltes aus  - (eingeschränkter) Versicherungsschutz

 

Bricht der Krieg während des Aufenthalts in einem Land aus, besteht der Versicherungsschutz, je nach Versicherer weitere 7 Tage, nach dem die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen wurde. Einige Versicherer verzichten allerdings auch auf diese Klausel. Dazu immer in den Bedingungen des Versicherers nachschauen! 

 

Was ist bei Inneren Unruhen?

 

Informationen zur Auslandskrankenversicherung bei Inneren Unruhen erhalten Sie im Video "Auslandskrankenversicherung bei Krieg"