...läuft aus, jetzt brauchen Sie eine Anschlussversicherung?
...reicht nicht für die gesamte Reisedauer und Sie möchten eine Anschlussversicherung?
...haben Sie vergessen abzuschließen, möchte jetzt eine aus dem Ausland heraus abschließen?
Sie möchten schnell und einfach die Lösung für eine oder mehrere der oben genannten Fragen? Im Video gebe ich Ihnen eine schnelle und einfache Antwort!
Preise pro Reisetag und Person:
ohne USA/ Kanada | mit USA/ Kanada |
1,25€ bis 64 Jahre 6,25€ 65 bis 80 Jahre |
3,50€ bis 64 Jahre 17,50€ 65 bis 80 Jahre |
Sie haben sich während der Reise entschieden, länger im Ausland zu bleiben und möchten nun Ihre Auslandskrankenversicherung verlängern. Dabei gibt es leider oft Hürden in den Bedingungen, die da lauten:
Da Sie sich bereits im Ausland befinden können Sie diese beiden Kriterien nicht erfüllen.
Beim Tarif Reisecare ist dies aber gar kein Problem, da die Bedingungen dieses Tarifs einen Abschluss der Versicherung nach Reisebeginn und nur über Teile des Reisezeitraums erlauben.
Sie können allerdings auch bei Ihrem jetzigen Versicherer Nachhören, ob er eine Lösung für Sie hat.
Ihre Reise ist so schön und deshalb beschließen Sie, einige Wochen länger zu bleiben. Und da Sie auch in den zusätzlichen Wochen der Reise gut abgesichert sein wollen, möchten Sie Ihren Auslandskrankenschutz durch eine Anschlussversicherung verlängern.
Doch dabei kommt es zu einem Problem: Da Sie bereits im Ausland sind, kommen viele Versicherungen nicht in Frage, da diese nicht aus dem Ausland heraus abgeschlossen werden können, sondern nur aus Deutschland. Außerdem muss bei vielen Tarifen der gesamte Reisezeitraum versichert werden.
Die Lösung? Der Tarif Reisecare hat diese beiden Kriterien nicht in seinen Bedingungen stehen und so können Sie Ihren Auslandskrankenschutz verlängern. Sie können auch bei Ihrem jetzigen Versicherer nachfragen, ob er Ihnen ein ähnliches Angebot stellen kann.
Sie sind gut im Ausland angekommen und genießen die Zeit, doch eine Sache trübt die Entspannung: Ihnen ist aufgefallen, dass Sie vergessen haben eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Was nun?
In vielen Bedingungen steht, dass die Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt, noch in Deutschland, abgeschlossen werden muss.
Nicht so bei dem Tarif Reisecare. Diesen können Sie auch nachträglich, aus dem Ausland heraus abschließen, um doch noch im Auslandsaufenthalt abgesichert zu sein und diesen beruhigt genießen zu können. Alternativ können Sie natürlich zunächst bei Ihrem Versicherer nach einem ähnlichen Angebot fragen.
Der Traumurlaub ist gebucht und statt der üblichen zwei bis drei Wochen fahren Sie mehr als acht Wochen weg? Doch Ihre Auslandskrankenversicherung ist nur acht Wochen gültig. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten:
Der Tarif Reisecare bietet Ihnen beide Möglichkeiten.
Mit dem Tarif Reisecare können Sie Auslandsaufenthalte bis zu 365 Tage in dem Land versichern, in dem Sie keinen Wohnsitz haben.
Doch Sie bleiben länger im Ausland? Oder Sie haben einen Zweitwohnsitz in dem Land, welches Sie besuchen?
Auch da haben wir für Sie eine Lösung! Kontaktieren Sie uns und wir finden den passenden Tarif für Sie:
Beitrag pro Reisetag und Person
Tarif | Reisecare |
ohne USA / Kanada |
1,25 € bis 64 Jahre 6,25 € 65 bis 80 Jahre |
mit USA / Kanada |
3,50 € bis 64 Jahre 17,50 € 65 bis 80 Jahre |
zum Antrag | |
Wichtige Informationen | |
Maximale Versicherungsdauer | 365 Tage |
Minimale Versicherungsdauer | 10 Tage |
Welche Reisen sind versichert? | Privat- und Geschäftsreisen |
Wer kann sich versichern? |
Personen bis zu einem Alter von 80 Jahren und die keinen ständigen Wohnsitz im jeweiligen Reiseland haben. |
Geltungsbereich!
Versicherungsschutz gilt für Reisen ins Ausland.
"Definition von Ausland" |
Als Auslands gelten nicht die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. "siehe Bedingungen §2" |
Wann muss der Abschluss erfolgen? |
Vertragsabschluss auch während der Reise aus dem Ausland möglich. Hinweis: Abschluss vor Ausreise oder im unmittelbarem Anschluss an einen Vorvertrag: ohne Wartezeit, sonst 7 Tage Wartezeit - entfällt bei Unfall |
Voraussetzung für Schengen-Visum | erfüllt |
Kündigung, bei vorzeitiger Rückkehr |
Ja, täglich vor Ablauf des Vertrags möglich (nach der Mindestvertragsdauer von 10 Tagen). Dies ist uns bzw. dem Versicherer sofort per Fax, E-Mail oder Brief mitzuteilen. |
Leistungen |
|
Ärztliche Behandlung | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien |
100 %, bis zu 250 € |
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operation |
100 % |
Schwangerschaft und Entbindung | Keine Leistung |
Rücktransport |
medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport |
Selbstbeteiligung | Keine |
Vorerkrankungen | sind Ausgeschlossen |
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung |
kann gegen einen Mehrbeitrag versichert werden |
zum Antrag | |
Was geschieht nach dem Ausfüllen und Abschicken des Online Antrages?
Sie erhalten dann eine Email mit Ihren Daten und der Vorgangs-Nr.
Den Versicherungsschein erhalten Sie per Email. An Werktagen in der Regel noch am gleichen Tag.
Das Ausfüllen eines Antrags für einen Auslandskrankenversicherungstarif kann manchmal etwas komplizierter sein. Im Anleitungsvideo erkläre ich Ihnen, wie Sie am besten und schnellsten vorgehen:
Achtung: Bevor Sie den Vertrag Reisecare abschließen, sollten Sie Folgendes beachten!
Gibt es für das Land oder die Region in die Sie reisen möchten eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt? Dann besteht kein Versicherungsschutz! (Siehe hierzu Bedingungen § 5) Hier der Link zum Auswärtigen Amt: https://www.auswaertiges-amt.de
Sind Sie schon im Ausland und es gibt nun eine Reisewarnung, dann endet Ihr Versicherungsschutz 7 Tage nach Bekanntwerden der Reisewarnung (Siehe hierzu Bedingungen § 5).