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Beitrag pro Monat und Person
Tarif |
Provisit Germany |
Expat Private |
Abschluss vor oder bis einen Monat nach Einreise |
Versicherungsnehmer 161,00 € Familienangehörige 217,00 € von 0 bis 66 Jahre |
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bis 29 Jahre 1 bis 12 Monat ab 13 Monate |
38,50 € 58,50 € |
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bis 69 Jahre 1 bis 12 Monat ab 13 Monat |
64,00 € 111,00 € |
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Abschluss innerhalb von einem Jahr nach Einreise | ||
bis 29 Jahre |
54,00 € |
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bis 69 Jahre |
85,00 € |
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Wichtige Informationen | ||
Versicherbarer Personenkreis | Personen aus dem Ausland bis 69 Jahre | Ausländische Personden bis 66 Jahre |
Geltungsbereich | Deutschland und EU |
Weltweite, ausser: Heimatland, USA, Kanada und die Schweiz |
Vertragsdauer | 1 bis 24 Monate | 1 bis 60 Monate |
Vorerkrankungen |
Sind ausgeschlossen (siehe Bedingungen) |
Sind ausgeschlossen (siehe Bedingungen) |
Kündigungsfristen |
Taggenau, nach einem Monat |
Einen Monat zum Ende des Folgemonats |
Wann muss der Abschluss erfolgen? |
Vor Einreise oder bis zum einem Jahr |
Jeder Zeit, vor Einreise oder auch nach Einreise |
Voraussetzung für Schengen-Visum | erfüllt | erfüllt |
Haftpflicht- und Unfallversicherung | Mitversichert! | Nein |
Fortführung im Heimatland |
Nicht möglich! |
Nicht möglich! |
Leistungen |
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Ärztliche Behandlung | 100% | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnersatz |
100 % Schmerzstillende Zahnbehandlungen.
Einfache Reparatur von |
100 % schmerzstillende
Zahnbehandlung. |
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operation |
100% | 100 % |
Schwangerschaft und Entbindung | mitversichert |
mitversichert, nach einer Wartezeit von 8 Monaten |
Selbstbeteiligung | keine | Keine |
Vorerkrankungen |
sind Ausgeschlossen (siehe Bedingungen) |
sind Ausgeschlossen (siehe Bedingungen) |
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung |
Mitversichert! |
Nein! |
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Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?*
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für die Reise sind;
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Versicherungsbeginn, vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
Massage- und Wellness-Behandlungen und Fango;
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz? Expeditionen und Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich herbeiführt;
* Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.