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Höhe der monatlichen Beiträge | |||
Versicherungsdauer max. 60 Monate |
Student Classic |
Student Classic plus |
Student Comfort |
bis zum 5. Geburtstag | 49 € | 66 € | 117 € |
ab 5 Jahre bis zum 18. Geburtstag | 35 € | 47 € | 83 € |
ab 18 Jahre bis zum 30. Geburtstag | 25 € | 34 € | 60 € |
ab 30 Jahre bis zum 40. Geburtstag | 38 € | 50 € | 89 € |
zum Antrag | |||
Leistungen | |||
Ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung* |
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Ärztliche Behandlung* | 100 % | 100 % | 100 % |
Arznei- und Verbandmittel* | 100 % | 100 % | 100 % |
Unfallbedingte Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) |
100 % max. 250 € |
100 % max. 250 € |
100 % max. 1000 € |
Heilmittel (z.B. Massagen) je Versicherungsjahr |
100 %, max. 6 Behandlungen |
100 %,
max. 8 Behandlungen |
100 %,
max. 8 Behandlungen |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von Zahnprothesen sowie Provisorien (je Versicherungsjahr)* |
100 %, bis EUR 500 | 100 %, bis EUR 500 | 100 %, bis EUR 1000 |
Zahnersatz je Versicherungsjahr (Wartezeit 8 Monate)* |
nein | nein |
60%, max. jedoch EUR 1.000 der Gesamtkosten |
Stationäre Heilbehandlung | |||
Krankenhausbehandlung ohne Wahlleistungen (wie z.B. Chefarztbehandl.) |
100 % | 100 % | 100 % |
Sonstige Leistungen | |||
Rücktransport ins Heimatland (Details siehe Bedingungen) |
100 % | 100 % | 100 % |
Schwangerschaft, Entbindung |
100 % (8 Monate Wartezeit) |
100 % (8 Monate Wartezeit) |
100 % |
Versicherungsschutz in Deutschland, für Deutsche Staatsbürger (siehe Bedingungen) |
nein | nein | bis 6 Wochen je Versicherungsjahr |
*Selbstbeteiligung je versicherter Leistung bei ambulanter Behandlung und bei Zahnbehandlungen | 20 %, max.€ 250,-- pro Kalenderjahr | 15 %, max. € 250,-- pro Kalenderjahr | 10 %, max. € 250,-- pro Kalenderjahr |
Kostenerstattung Heilbehandlungskosten nach GOÄ/GOZ | bis max. 1,8-facher Satz | bis max. 2,3-fachen Satz | bis max. 3,5-facher Satz |
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung |
nein | ja, inklusive | ja, inklusive |
zum Antrag | |||
Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten*?
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass für den Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich sind;
Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor dem Aufenthalt im vereinbarten Geltungsbereich oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt waren oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste;
jede Art von Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen oder Impfungen sowie Nähr- und Stärkungsmittel;
Kieferorthopädische Behandlungen, Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen. Zahnersatz, Inlays (nur im Tarif Student Classic ®);
Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaft, die vor Beginn bestanden hat, sonst 8 Monate Wartezeit;
Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten;
die Behandlung geistiger oder seelischer Störungen sowie Hypnose- und Psychotherapie;
Honorare und Gebühren, die den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang übersteigen sowie für Wahlleistungen wie z.B. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung;
Keine Leistungen für Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Schaden in den ersten 7 Tagen nach Beginn der Ereignisse entsteht, sofern diese nicht vorhersehbar waren (siehe Allg. Bestimmungen § 5, (kurz VB AB 11 MS)).
Rechtliche Informationen für den Verbraucher
Der Versicherer: AWP P&C S.A.
Allianz Worldwide Partners
Niederlassung für Deutschland
Bahnhofstr. 16
D-85609 Aschheim (bei München)
Tel +49.89.6 24 24 - 0
Fax +49.89.6 24 24 - 222
*Rechtsverbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AWP, München. Die Versicherungsbedingungen können Sie als PDF-Datei einsehen und herunterladen.