Auslandskrankenversicherung Langzeit

Auslandskrankenversicherung fuer Freiberufler, Expatriates, Arbeitnehmer

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Höhe der monatlichen Beiträge 

(zuzüglich Ratenzahlungszuschlägen)

     
Tarife

Flexible 

Private
Private Premium
Versicherungsnehmer
0 - 66 Jahre

Basis 105 €,

Plus 47 €

169 €
0 - 11 Jahre,
244 €
12 - 49 Jahre, 
323 €
ab 50 Jahre, 
356 €
Familienangehörige
0 - 66 Jahre
228 €
       
   zum Antrag zum Antrag  zum Antrag 
       
Wichtige Informationen Flexible Private Private Premium
Versicherbarer Personenkreis

Deutsche und ausländische Personen, die hauptsächlich im Ausland leben.
Höchstalter 66 Jahre.

Hinweis: Nicht versicherungsfähig sind Personen die dauern pflegebedürftig sind und Personen deren Teilhabe am allgemeinen Leben dauerhaft ausgeschlossen ist. (Bedingungen Teil I, § 1 Nr. 3)

Geltungsbereich 

Weltweit,

Für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in den USA und Schweiz besteht keine Versicherungs Möglichkeit. Kanada auf Anfrage.

Hinweis: Benötigen Sie Versicherungsschutz in den USA?

Dann bietet sich der Tarif Protrip an. 

Heimatlanddeckung

Mit Heimatland Deutschland: bis zu 60 Tage an Stück.

Im Tarif Flexible max. 90 Tage pro Versicherungsjahr. 

Im Tarif Private max. 120 Tage pro Versicherungsjahr.

Im Tarif Private Premium max. 179 Tage pro Versicherungsjahr.

Versicherungsdauer

Flexible und Private: bis zu 5 Jahre, (Beim Private ist eine einmalige Verlängerung um weitere 5 Jahre mit Einwilligung des Versicherers möglich)

Private Premium: bis 66 Jahre 

Gesundheitsfragen bei Antragstellung

Im Tarif Flexible müssen ab 50 Jahre Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dennoch bleiben Vorerkrankungen ausgeschlossen.

Die Antragsprüfung ist zur Zeit sehr hart.

Daher empfehlen wir Personen ab 50 Jahre den Tarif Expat Private,
bei dem es keine Gesundheitsfragen gibt.

Vorerkrankungen Flexible und Private: sind ausgeschlossen
Private Premium: sind nach einem behandlungsfreien Jahr mitversichert
(siehe Bedingungen)
Kündigungsfrist Einen Monat zum Ende des Folgemonats
Vertragsabschluss Ist auch während des Auslandsaufenthaltes möglich
Fortführung im Heimatland Nicht möglich!
   
       
Leistungen  Flexible  Private Private Premium 
Ambulante und
zahnärztliche Heilbehandlung
     
Ärztliche Behandlung 100 % 100 % 100 %
Medizinisch notwendige zahnärztliche
Behandlungen in einfacher Ausfertigung
 100 %  100 %  100 %
Zahnersatz
(Wartezeit 8 Monate)
im Plus Tarif, 60 % mit Höchstsummen 80 % mit Höchstsummen 90% mit
Höchstsummen
Vorsorgeuntersuchungen  im Plus Tarif, zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in dt. gesetzl. Programmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in dt. gesetzl. Programmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in dt. gesetzl. Programmen + 300 € p.a. für allg. Check-ups
Schwangerschaft und Geburt
(nach 8 Monaten Wartezeit)
nicht versichert mitversichert mitversichert
Stationäre Heilbehandlung      
Krankenhausbehandlung und Unterbringung  im Ausland privatärztliche Versorgung (Chefarzt) im 2 Bettzimmer; im Heimatland allgemeine Pflegeklasse privatärztliche Versorgung (Chefarzt) im 2 Bettzimmer privatärztliche Versorgung (Chefarzt) im 1 Bettzimmer
       
  zum Antrag zum Antrag zum Antrag
       

Versicherungsbedingungen

Teil I und II

Download
Tarif
Flexible 1.1.2024.pdf
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Tarif
Private 7.2024.pdf
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Tarif
Private Premium 7.2023.pdf
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Allgemeine Einschränkungen der Leistungspflicht!

Hinweis:

Keine Leistungspflicht besteht für:

  • die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden
    und deren Folgen
  • Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn
    behandelt worden sind
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
  • eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung
  • Behandlung geistiger und seelischer Störungen sowie für Hypnose und Psychoanalyse
  • Behandlungen, wegen solcher Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie wegen Folgen von Unfällen, die durch berufsmäßige Teilnahme an sportlich veranstalteten Wettkämpfen und deren Vorbereitung entstanden sind
  • Schäden durch aktive Teilnahme an Streik, Krieg, inneren Unruhen

Dies ist eine unvollständige und beispielhafte Auflistung! 

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Bedingungen, Beiträge und Tarifbeschreibungen der Versicherungsgesellschaften.