Wie funktioniert eine Auslandskrankenversicherung?
Welche Leistungen deckt eine Auslandskrankenversicherung ab?
Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
Ab wann gilt eine Auslandskrankenversicherung?
Was muss ich bei einer Auslandskrankenversicherung beachten?
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Wo und wie schließe ich eine Auslandskrankenversicherung ab?
Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland?
Expatries – passender Krankenversicherungsschutz?
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Ist eine Auslandskrankenversicherung auch im Heimatland gültig?
Zahlt die Auslandskrankenversicherung auch bei Rücktransport?
Wie sinnvoll sind Reiseversicherungspakete?
Auslandskrankenversicherung für Work and Travel?
Schnelle Hilfe im Ausland – die 24h-Hotline der Krankenversicherung?
Beinhaltet die Auslandskrankenversicherung Impfungen?
Beinhaltet die Auslandskrankenversicherung Vorsorgeuntersuchungen?
Hört der Laie von einer Auslandskrankenversicherung, dann ist für ihn klar: Hier geht es um eine Krankenversicherung die bezahlt, wenn man sich in anderen Ländern aufhält und ein Versicherungsfall eintritt, also beispielsweise der zweiwöchige Jahresurlaub oder die Geschäftsreise, die einen vier Wochen zu internationalen Geschäftspartnern führt. Ist das tatsächlich so? Nein, denn es gibt auch noch den Begriff der Reisekrankenversicherung. Und diese beiden Begriffe sind – auch wenn sie fälschlicherweise für dasselbe Produkt verwendet werden – doch unterschiedlich. Ist eine Reisekrankenversicherung für Reisen bis zu acht Wochen gültig und hat diese eine Laufzeit von einem Jahr, wird eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, wenn der Auslandsaufenthalt zwischen einem und fünf Jahren liegt. Somit könnte man also sagen, dass es sich hierbei um eine Langzeit Versicherung handelt. Sofern Sie also schon vorher wissen, dass die Reise länger als ein Jahr dauert, dann ist diese Versicherung genau die richtige für Sie. Dennoch werden wohl weitere Fragen auftauchen, auf die wir Ihnen hier Antworten geben möchten.
Die Funktionsweise einer Auslandsversicherung ist nicht viel anders als die einer Reisekrankenversicherung. Gibt es bei letzterer noch die Möglichkeit, eine Tages- oder Jahrespolice abzuschließen, entfällt dies hier. Klar, die Reise dauert ja sowieso länger als ein Jahr.
Haben Sie sich rechtzeitig für einen ausreichenden Versicherungsschutz entschieden und tritt nun ein Versicherungsfall ein, dann kommt es darauf an, wo Sie behandelt werden. Bei ambulanten Behandlungen gehen Sie grundsätzlich in Vorleistung. Die Arztrechnung wird Ihnen direkt übergeben oder zugestellt, die Rechnung für die Behandlung und die Medikamente zahlen erst einmal Sie. Diese Rechnungen schicken Sie anschließend per Post an Ihre Versicherung, die Ihnen die Auslagen – sofern diese in den Leistungen Ihres Vertrages beinhaltet sind – erstattet. Je nachdem, wie schnell Ihre Versicherung bezahlt, können Sie die Rechnung auch erst einreichen und auf die Erstattung warten, bevor Sie die Rechnung bezahlen (Fristen beachten!).
Bei Krankenhausaufenthalten müssen Sie sofort Ihre Versicherung informieren, diese wird dann die Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus arrangieren. Der Grund hierfür sind die ungleich höheren Kosten, die anfallen.
Der Geltungsbereich einer solchen Reiseversicherung für Auslandsaufenthalte ist weltweit, wobei für die USA höhere Beiträge gezahlt werden müssen.
Eine entsprechende Reiseversicherung beinhaltet für Auslandsaufenthalte folgende Leistungen:
Alle darüber hinaus gehenden Behandlungen sind nur in Teilen oder nicht mitversichert:
Jeder, der eine Auslandsreise antritt, die länger als ein Jahr und bis maximal fünf Jahre dauert, benötigt eine Auslandskrankenversicherung. Dabei ist es irrelevant, warum sie sich für einen längeren Auslandsaufenthalt entschlossen haben. Urlauber, Aussteiger, Rentner, Studenten, Sprachschüler, Geschäftsreisende - sie alle sollten sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz kümmern.
Eine Auslandsversicherung sollte immer rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Experten empfehlen dies mindestens vier Wochen im Voraus. So haben Sie ausreichend Zeit, die Unterlagen auszufüllen, zu sichten und bei Unklarheiten rechtzeitig nachzufragen. Es gibt auch Versicherer, bei denen ein Abschluss auch noch nach Reiseantritt möglich ist – dies wird aber nicht empfohlen. Die Versicherung gilt ab dem Tag des Reisebeginns.
Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung?
Die Laufzeit einer Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte beträgt längstens fünf Jahre. Sofern Sie vor Reiseantritt wissen, wie lange Sie sich im Ausland aufhalten, sollten Sie dies bereits angeben, sofern noch kein Rückkehrdatum bekannt ist, läuft die Versicherung erst einmal 5 Jahre. Wenn bekannt ist, dass Ihre Reise endet, sollten Sie rechtzeitig an eine Kündigung denken. Der Grund: Viele Versicherer haben Kündigungsfristen, oft direkt zum Ende des Folgemonats, manchmal aber auch entscheidend länger.
Folgende Punkte sind beim Abschluss für Sie wichtig:
Eine pauschale Antwort kann hier natürlich nicht gegeben werden. Unterschiedliche Versicherer und unterschiedliche Leistungen beeinflussen den Beitrag. Damit Sie ein paar Anhaltspunkte bekommen, hier einige Beispiele, die für alle Länder gelten, mit Ausnahme der USA und Kanada, da hier meist Beitragszuschläge von bis zu 200 Prozent fällig werden.
Pro Monat kann sich ein unter 30-jähriger auf Beiträge zwischen 50 und 300 Euro einstellen. Bei 30- bis 40-jährigen sind Zirka-Beiträge zwischen 65 und 400 Euro zu erwarten, bei 40- bis 50-jährigen können die Beiträge zwischen 70 und 450 Euro liegen und wer zwischen 50 und 60 Jahre alt ist, muss mit Beiträgen von bis zu 500 Euro im Monat rechnen.
Sie sehen die großen Unterschiede? Schon allein deshalb ist ein Vergleich im Vorfeld besonders wichtig, durch den Sie eine gute Übersicht der Angebote erhalten.
Was muss ich einreichen?
Einreichen können und sollten Sie prinzipiell alle Rechnungen, die mit ambulanten und stationären Behandlungen einhergehen. Da es sein kann, dass auf den Rechnungen Behandlungen abgerechnet wurden, die die Versicherung nicht bezahlt, weil sie nicht mitversicherbar oder aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen sind, müssen Sie damit rechnen, dass nicht die komplette Rechnung erstattet wird.
Bei ambulanten Behandlungen gehen Sie in Vorkasse und reichen die Rechnungen anschließend Ihrer Versicherung weiter, bei stationären Behandlungen informieren Sie Ihre Versicherung, die dann die Abrechnung direkt mit dem Krankenhaus durchführt.
Sofern Sie bereits eine private Krankenversicherung für andere Länder besitzen, sollten Sie abklären, ob die Versicherung auch für das jeweilige Land gilt, in das Sie fahren. Auch wichtig ist eine eventuelle zeitliche Befristung des Versicherungsschutzes und ob es Beitragszuschläge gibt. Sie können sich allerdings auch direkt im Aufenthaltsland versichern, wobei Sie hier die Angebote der Versicherungsgesellschaften genau prüfen sollten, denn der Standard, den Sie in Deutschland gewohnt sind, wird in vielen Ländern nicht erreicht. Übrigens: Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland geschickt werden, ist dieser für Ihre Krankenversicherung zuständig.
Vor dem Abschluss einer Auslandsversicherung ist immer ein Vergleich anzuraten, um die besten Konditionen zu finden. Ein Abschluss kann natürlich auch über das Internet erfolgen und sollte am besten bei Experten geschehen, die Ihnen schon im Vorfeld eine umfangreiche Beratung zukommen lassen können. Unsere Empfehlung: www.auslandstreff.de. Seit vielen Jahren ein kompetenter Partner, der weiß, worauf es gerade bei Auslandsversicherungen ankommt.
Die richtige Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Auslandskrankenversicherungen sind nicht nur für Deutsche wichtig, die ins Ausland fahren, sei es zum Urlauben oder zum Arbeiten. Solche Versicherungen brauchen auch Ausländer, die nach Deutschland kommen. Wer in einem Land wohnt, von dem aus man ein Visum braucht, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, wird eine Auslandskrankenversicherung zur Bedingung gemacht, um das Visum überhaupt zu bekommen. Aber auch wenn eine AKV nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte darauf nicht verzichtet werden. Zwar erhält jeder in Deutschland medizinische Hilfe, ohne Versicherung muss man aber alles aus eigener Tasche bezahlen.
Bis zu 365 Tage in Deutschland
Möchte man sich als Ausländer Deutschland ansehen, dort Urlaub machen oder seine Verwandten besuchen, dann ist eine Auslandskrankenversicherung, die für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen gültig ist, das Mittel zum Zweck.
Vor Abschluss sind einige Punkte zu prüfen, um auch die richtige Versicherung für sich zu finden:
Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen | akute und/oder unerwartet auftretende Krankheiten und Unfälle |
Krankenhaus | Leistungen wie in der allgemeinen Pflegekasse in einem Mehrbettzimmer |
Zahnbehandlungen | 100% in einfacher Ausfertigung mit Höchstsummen |
Geltungsbereich | z.B. Deutschland, Schweiz, Schengenstaaten, EU, Lichtenstein, Norwegen, Island |
Höchstalter | oft nur bis maximal 75 Jahren |
keine Leistungen für | z.B. Vorerkrankungen, Rehamaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen |
Preisbeispiele für eine Person bis 64 Jahre | Preisbeispiele für eine Person bis 75 Jahre |
31 Tage € 35,00 | 31 Tage € 140,00 |
92 Tage € 95,00 | 92 Tage € 415,00 |
183 Tage € 200,00 | 183 Tage € 824,00 |
365 Tage € 590,00 | 365 Tage € 1.650,00 |
Kommt es zu einem Versicherungsfall, gehen Sie als Versicherungsnehmer in der Regel in Vorleistung. Da gerade bei Krankenhausaufenthalten die Rechnungen entsprechend hoch sind, sollte die Versicherung mit dem Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung vereinbaren, sodass sie direkt mit der Klinik abrechnen kann.
Nun kann es sein, dass man länger als ein Jahr in Deutschland weilt, vielleicht, um das Land besser kennenzulernen oder weil die Familie hier lebt. Bei einem längeren Aufenthalt haben Sie folgende Möglichkeiten, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen:
Auch bei dieser Krankenversicherung sollten vor einem Abschluss wichtige Fragen geklärt werden, die sich mit den oben genannten Punkten zur Versicherung für bis zu 365 Tage decken.
Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen | privat ärztliche Versorgung |
Krankenhaus | Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Zweibettzimmer |
Zahnbehandlungen | 100% für medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen in einfacher Ausfertigung |
Vorsorgeuntersuchungen | oft mit: ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen nach in Deutschland gesetzlichen Programmen |
Schwangerschaft und Geburt | nach einer Wartezeit im Versicherungsschutz mitversichert |
Geltungsbereich | weltweit |
Höchstalter | oft nur bis maximal 66 Jahren |
Versicherungsdauer | maximal 5 Jahre |
oft keine Leistungen für | z.B. Vorerkrankungen, Rehamaßnahmen, Physiotherapie |
Preisbeispiele für eine Person bis 66 Jahre bei monatlicher Zahlung | ||
Basisschutz ab € 83,00 |
Basisschutz erweitert ab € 152,00 |
Basisschutz mit vielen Extraleistungen ab € 274,00 |
Sofern Sie sich entschließen, für länger als fünf Jahre nach Deutschland zu kommen, beispielsweise, weil sie dauerhaft hier mit Ihrer Familie leben wollen oder weil Sie der Beruf nach Deutschland zieht, dann haben Sie folgende Krankenversicherungsmöglichkeiten:
Wie schon bei den beiden oben genannten Zeiträumen sollte man in jedem Fall im Vorfeld die Bedingungen der Auslandskrankenversicherung abklären. Die oben genannten Punkte gelten auch für einen unbefristeten Aufenthalt.
Vielleicht wissen Sie ja bereits, was es mit Expatries auf sich hat. Vielleicht ist Ihnen der Begriff aber gerade eben erst über den Weg gelaufen. Bei Expatries handelt es sich um Menschen, die sich im Ausland aufhalten und dort auch arbeiten – und das für einen längeren Zeitraum. Dabei können sie dies eigenständig tun oder auch von ihrem Arbeitgeber dorthin geschickt werden. In jedem Fall brauchen sie einen Auslandskrankenversicherungsschutz. Wie man an diesen kommt und was zu beachten ist, wollen wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.
So versichern Sie sich im Ausland richtig
Nehmen wir zuerst einmal den einfachen Fall: Sie werden von Ihrem Arbeitgeber beruflich ins Ausland geschickt. In diesem Fall besteht ein Arbeitsverhältnis, wonach der Arbeitgeber sich um die Auslandskrankenversicherung kümmern muss. Hierbei müssen Sie selbst also nicht tätig werden, allenfalls sich beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse vergewissern, dass Sie auch entsprechend versichert wurden.
Etwas komplizierter wird es, wenn Sie sich selbst versichern müssen. Wobei – richtig kompliziert ist das auch nicht! Die erste Frage, die sich stellt: Welche Auslandskrankenversicherung benötigen Sie? Nun, das kommt darauf an, wie lange Sie im Ausland tätig sind und in welchem Land Sie sich aufhalten.
Hat das Zielland kein Abkommen mit Deutschland, dann benötigen Sie eine Zusatzversicherung bzw. eine Auslandskrankenversicherung. Dies gilt auch für Auslandsreisen, die zwischen einem und fünf Jahren andauern. Achtung: Die gewöhnliche Urlaubsreisekrankenversicherung ist für Expatries nicht ausreichend. Zwar gilt diese ein Jahr, doch nur für Reisen, die maximal acht Wochen am Stück dauern – und dann auch oft nur für Urlaubsreisen.
Vorteile für das Leben im Ausland
Mögliche Nachteile im Ausland
Was beim Abschluss zu beachten ist
Wir alle wissen: Versicherungen sind komplex. Wer sich nur oberflächlich damit beschäftigt, kann schnell in eine Unterversicherung rutschen oder gar eine für seine Zwecke falsche Krankenversicherung abschließen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld eingehend mit der Thematik beschäftigen und wichtige Fragen abklären, damit der Versicherungsschutz auch ausreichend ist. Wichtig für Sie ist unter anderem,
· wie lange der Auslandsaufenthalt dauert
· ob das Reiseland im Vertrag mit aufgeführt wird
· wie lange der Versicherungsschutz besteht
· ob im Vertrag Urlaubs- und Geschäftsreisen abgedeckt sind
· ob Vorerkrankungen ausgeschlossen oder mitversichert sind
· welche Leistungen die Versicherung beinhaltet
· ob man mit Zuschlägen und wenn ja, in welcher Höhe, rechnen muss
· wann die Versicherung mit welcher Kündigungsfrist aufgelöst werden kann
Eine Auslandskrankenversicherung sollte immer rechtzeitig vor Reiseantritt beantragt werden, im Idealfall rund vier Wochen im Voraus. So bleibt genügend Zeit, sich die Versicherungspolice durchzulesen und bei offenen Fragen den Versicherer zu kontaktieren. Seien Sie hier ruhig penibel, denn sollte ein Versicherungsfall eintreten, der nicht im Vertrag beinhaltet ist, kann das sehr teuer werden.
Preisbeispiele für Auslandsaufenthalte bis 365 Tage für eine Person bis 64 Jahre
Weltweit ohne USA und Kanada | Weltweit inklusive USA und Kanada |
zwischen € 1,15 und € 1,25 pro Tag | zwischen € 3,10 und € 3,50 pro Tag |
Stand 07.2014
Die Prämien werden in der Regel in einem Einmalbetrag von einem deutschen Konto oder der Kreditkarte abgebucht. Die Reiseversicherungen bis zu 365 Tagen sollten vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Preisbeispiele für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahren für eine Person bis 66 Jahre
Weltweit ohne USA und Kanada | Weltweit inklusive USA und Kanada |
zwischen € 80,00 bis € 290,00 pro Monat | zwischen € 255,00 bis € 1.020,00 pro Monat |
Stand 07.2014
Die Beiträge werden monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erhoben. Es fallen Zahlungszuschläge von 2% - 5% an.
Preisbeispiele für den unbegrenzten Aufenthalt im Ausland für eine 45 jährige Person
Weltweit ohne USA und Kanada | Weltweit inklusive USA und Kanada |
zwischen € 161,00 bis € 320,00 pro Monat | zwischen € 825,00 bis € 850,00 pro Monat |
Stand 07.2014
Die Prämien können bequem von Ihrem deutschen Konto oder Ihrer Kreditkarte abgebucht werden. Es werden Zahlungszuschläge bei monatlicher, vierteljährlicher und halbjährlicher Beitragszahlung fällig. Einige Versicherer erheben auch einen Zuschlag bei Kreditkartenzahlung. Eine Überweisung ist meist bei halbjährlicher oder jährlicher Prämienzahlung möglich. Achtung! In manchen Ländern (z.B. Frankreich) wird zusätzlich eine Versicherungssteuer fällig.
Auslandsaufenthalt: Was die gesetzliche Krankenkasse zahlt
Gesetzlich Krankenversicherte, die ins Ausland gehen, sollten immer auf einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz achten. Zwar braucht man in gewissen Fällen nicht zwingend eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, ratsam ist sie aber allemal, damit auch gewährleistet ist, dass möglichst viele Leistungen abgedeckt sind. Bei Reisen kommt es aber immer darauf an, wohin der Auslandstrip gehen soll, wie lange er dauert und zu welchem Zweck er erfolgt. Ein sehr komplexes Thema, bei dem auch immer wieder Ausnahmen zu finden sind. Im Zweifel sollten Sie daher mit Ihrer Krankenversicherung Rücksprache halten.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Was früher der Auslandskrankenschein war, ist heute eine kleine Karte, die man bei seiner gesetzlichen Kasse anfordern sollte, alternativ ist sie auf der Rückseite der allgemeinen Krankenversicherungskarte zu finden. Mit dieser Karte hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, sofern er sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhält. Darüber hinaus gilt die European Health Insurance Card in der Schweiz, Norwegen, Serbien, Mazedonien, Kroatien, Island und Liechtenstein. Auch in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, können Kosten erstattet werden, wobei der Schutz hier nur minimal ist und somit eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte. Zu diesen Ländern gehören Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Marokko, Türkei, Israel und Tunesien.
Welche Länder gehören zur EU:
Zum EU-Überseegebiet gehören:
· südamerikanische Französisch-Guayana
· Guadeloupe
· Saint-Martin
· Martinique (Karibik)
· Mayotte
· Reunion (Indischer Ozean)
· Gibraltar
· Nordafrika-Exklaven Ceuta und Melilla
Ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden muss, hängt auch davon ab, warum man im Ausland weilt und welche Leistungen hier die gesetzliche Versicherung in Deutschland anbietet.
Sofern man Urlaub in einem EU-Mitgliedsstaat macht (oder in einem anderen, oben aufgeführten Land) und man die Europäische Krankenversicherungskarte nutzt, sind die medizinisch notwendigen Leistungen damit abgedeckt. Hier wird man zwar in Vorleistung gehen müssen, bekommt die Kosten von der GKV aber wieder erstattet. Es kann aber auch sein, dass man Eigenanteile leisten muss, die nicht wieder erstattet werden. Hier gilt es im Vorfeld abzuklären, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet. Auf der sicheren Seite sind Sie immer mit einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung.
Auslandsreisen, die über einen „normalen“ Urlaub hinausgehen und länger als acht Wochen am Stück dauern, sollten immer mit einer privaten Auslandskrankenversicherung abgesichert werden. Das betrifft zum Beispiel Rentner, die mehrere Monate lang ihr Winterdomizil bewohnen oder auch junge Menschen, die nach dem Schulabschluss einen Work and Travel Aufenthalt favorisieren.
Wenn Sie zum Arbeiten ins Ausland geschickt werden, dann ist es die Aufgabe Ihres Arbeitgebers, sich um den Krankenversicherungsschutz zu kümmern. Ganz klar, Sie sind ja auch in Deutschland über Ihren Arbeitgeber krankenversichert.
Sofern Studenten mehrere Monate / Semester ins Ausland gehen und diese in einer gesetzlichen Versicherung versichert sind, werden auch hier Leistungen erbracht, solange die Voraussetzungen (beispielsweise Altersgrenze) erfüllt sind. Dasselbe gilt für Studenten, die in einer Familienversicherung versichert sind.
Tipp: Es gibt für Studenten spezielle Tarife für das Ausland!
Und immer daran denken: Die Leistungen werden von der gesetzlichen Kasse nur für die medizinisch notwendigen Maßnahmen erstattet. Was darüber hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Schon allein deshalb ist eine Zusatzversicherung in jedem Fall anzuraten, um eben solche Kosten abzudecken, auch in Hinblick auf Kosten für einen möglichen Krankenrücktransport.
Sie sehen schon, wie komplex die Thematik ist, was für Sie nun bedeutet, dass Sie sich im Vorfeld einer Reise ins Ausland immer über einen entsprechenden und vor allem ausreichenden Krankenversicherungsschutz kümmern sollten. Nähere Infos bietet auch der Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland, der unter www.dvka.de zu erreichen ist.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie brechen hier in Deutschland alle Zelte ab, weil Sie längere Zeit ins Ausland gehen möchten – der Grund spielt dabei keine Rolle. Sie haben alles in die Wege geleitet und haben sich natürlich auch um eine Auslandskrankenversicherung gekümmert. Wenn Sie schon im Vorfeld wissen, dass der Aufenthalt zwischen einem und fünf Jahren dauert, dann ist die Auslandskrankenversicherung mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren für Sie das Richtige. Wenn es ein noch längerer Aufenthalt werden soll, dann benötigen Sie eine Versicherung mit unbegrenzter Laufzeit. Nachdem Sie Deutschland verlassen haben, wurde natürlich auch Ihre Krankenversicherung im Heimatland gekündigt – wer will schon doppelt und für etwas zahlen, was er gar nicht braucht.
Der Besuch bei Familie und Freunde im Heimatland ist nicht automatisch bei einer Auslandskrankenversicherung inkludiert. Es bieten einige Versicherer eine Heimatlanddeckung von unterschiedlicher Dauer an.
Tipp! Prüfen Sie vor der Ausreise die Heimatlanddeckung !
Nun aber die Frage aller Fragen:
Was passiert, wenn Sie wieder nach Deutschland zurückkehren?
Wer nach Deutschland zurückkehrt, sollte sich umgehend beim Einwohnermeldeamt melden. Sie benötigen die Meldebescheinigungen unter anderem für Ihre deutsche Krankenversicherung oder Krankenkasse , damit diese tätig werden kann. Für die Meldebescheinigung wird eine deutsche Adresse, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Abmeldungsbescheinigung aus dem Ausland benötigt. Diese sollten Sie vor der Ausreise nach Deutschland besorgen.
Die Versicherung im Heimatland
Sofern Sie dauerhaft wieder nach Deutschland kommen, ist die Sache relativ einfach. Dann wird die Auslandskrankenversicherung gekündigt und sich hier in Deutschland neu versichert.
Tipp: Schließen Sie eine Anwartschaft ab bzw. sprechen Sie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten deutschen Krankenversicherung vor der Ausreise, wie bei Rückkehr vorzugehen ist.
Anders sieht es aus, wenn Sie quasi auf Heimaturlaub sind, also nur eine gewisse Zeit in Deutschland weilen und danach wieder ins Ausland zurückkehren.
Wie Versicherungen dies handhaben, ist unterschiedlich, es kann also nicht pauschal gesagt werden, was zu tun ist. Zuerst einmal sollten Sie abklären, ob Ihre Versicherung Ihnen Versicherungsschutz gibt, wenn Sie eine gewisse Zeit in Ihr Heimatland zurückkehren. Manche Versicherer bieten einen Heimaturlaub von bis zu vier Wochen im Vertrag an, andere sogar bis zu drei Monaten. Informieren Sie sich daher direkt bei Ihrem Versicherer.
Sofern Ihr Vertrag keinen Krankenversicherungsschutz im Heimatland beinhaltet, müssen Sie sich um eine Zusatzversicherung kümmern. Informieren Sie sich hier rechtzeitig, das heißt, vor der Reise, um einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Ob während des Urlaubs oder auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt – passieren kann immer etwas. Um sich abzusichern, ist eine Reisekrankenversicherung bzw. eine Auslandskrankenversicherung das Mittel zum Zweck. Nun kann es passieren, dass man so schwer krank wird oder einen Unfall hat und ein Rücktransport nach Deutschland nötig wird. Dies ist in jedem Fall eine teure Angelegenheit.
Nur ein paar Beispiele:
· Frankreich: ca. 10.000 Euro
· Ägypten: ca. 23.000 Euro
· Thailand: ca. 45.000 Euro
· Karibik: ca. 100.000 Euro
Sie sehen schon, dass dies Kosten sind, die man in der Regel nicht selbst aufbringen kann. Sind aber nun diese Kosten in einer Auslandskrankenversicherung enthalten?
Rücktransport, wenn medizinisch notwendig
Wer sich für eine zusätzliche Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung entscheidet, der kann sich sicher sein, dass die Kosten für den Rücktransport enthalten sind und zwar dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht oder wenn es medizinisch sinnvoll ist.
Da eine Auslandskrankenversicherung nicht in jedem Fall notwendig ist, besonders nicht bei Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten oder in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, verzichten viele auf eine gesonderte Versicherung. Schließlich springt die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Fälle ein – glauben viele. Das tut sie zwar auch, allerdings bietet sie nicht annähernd die Leistungen, die eine private Zusatzversicherung bietet. Besonders beim Thema Rücktransport ist hier Vorsicht geboten! Denn diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet. Wer sich nun die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland betrachtet, der wird schnell von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung überzeugt sein.
Die Unterschiede zu „medizinisch notwendig“ und "medizinisch sinnvoll und vertretbar“ im Überblick:
Rücktransport
„medizinisch notwendig“ |
Rücktransport „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ |
Wann liegt eine solche Notwendigkeit vor?
Das beurteilen sicherlich Patienten und Versicherer unterschiedlich.
Der Versicherer wird, wenn der Patient in einer gut ausgestatteten Klinik im zivilisierten Ausland liegt und dort auch ordentlich betreut wird, keine medizinische Notwendigkeit sehen und eine teure Heimreise finanzieren.
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Eine bessere Voraussetzung ist gegeben, wenn es heißt: „medizinisch sinnvoll und vertretbar”. Diese Formulierung ermöglicht es, so schnell wie möglich zurückgebracht zu werden.
Die Tatsache, dass Sie sich im Krankenhaus in Ihrer Muttersprache verständigen können und dass Sie Ihre Freunde und Verwandten sehen können, verbessert schließlich die Heilung und erlauben daher den Transfer zurück nach Deutschland. Immer mehr Versicherungen übernehmen bereits dann den Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig oder wenn die Krankenhausbehandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. |
Gerne werben Versicherungsgesellschaften mit sogenannten Reiseversicherungspaketen. Von „komfortabel“ und „maßgeschneidert“ ist da die Rede. Nun, ob es wirklich so ist, das lassen wir mal dahingestellt, denn pauschal kann das nicht gesagt werden. Hier heißt es also: Genau hinschauen, denn gerade bei solchen Paketen übersieht man gerne wichtige Dinge, die im Ernstfall teuer werden können. Vor allem dann, wenn entsprechende Leistungen nicht mitversichert sind.
Was beinhaltet ein Reiseversicherungspaket?
Wer in den Urlaub fahren möchte, der sollte sich über die Versicherungsmöglichkeiten informieren und sich die Frage stellen, welche Versicherung für ihn nötig ist. Ob man nun eine Reisegepäckversicherung unbedingt braucht oder ob eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll oder notwendig ist, das kommt auf den Einzelfall und auch auf die Höhe der Reisekosten an. Worauf man aber niemals verzichten sollte, ist eine Reisekrankenversicherung (bis zu einem Jahr Laufzeit) bzw. eine Auslandskrankenversicherung (ab einem Jahr Auslandsaufenthalt).
Solche Pakete werden zwar, wie schon erwähnt, gerne als maßgeschneidert angeboten, ob sie das dann auch wirklich sind, darf bezweifelt werden. Denn zusammengestellt werden sie von den Versicherern. Da aber jeder Versicherungsnehmer andere Voraussetzungen hat, kann es auch hier durchaus sein, dass eben ein solches, relativ günstiges Paket, zwar anfangs Geld sparen lässt, im Versicherungsfall aber wichtige Bereiche nicht abdeckt. Aus diesem Grund sollte man sich immer mit den einzelnen Versicherungen beschäftigen.
Krankenversicherung für das Ausland genau prüfen
Da ein Krankenversicherungsschutz für das Ausland sehr komplex ist und sich zum Beispiel nach der Dauer und dem Grund des Auslandsaufenthalts richtet und da hier auch eine eventuelle Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse mit hineinspielt, raten wir dazu, die angebotene Versicherung genau zu überprüfen. Da bei fertig geschnürten Paketen die Leistungen meist nicht so ohne Weiteres erweitert werden können, ist der Abschluss einer separaten Krankenversicherung für das Ausland anzuraten. In diesem Fall macht ein Reiseversicherungspaket also wenig Sinn.
Checkliste:
Auslandskrankenversicherung und Krankenrücktransport |
ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlung, verschriebene Medikamente, medizinisch notwendiger oder medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport |
Reise-Rücktrittversicherung |
Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten,
wenn die versicherte Reise nicht angetreten werden kann |
Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung) | Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise |
Reise-Gepäckversicherung | Reisegepäck ist abgesichert z.B. bei: Abhandenkommen, Zerstörung, Beschädigung |
Reise-Unfallversicherung |
Führt ein Unfall im Urlaubsort zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod, zahlt der Versicherer eine Entschädigung |
Haftpflichtversicherung |
Versicherungsschutz bei Personen-und Sachschäden und z.B. Mietsachschäden |
Tipp:
Gepäck kann oder ist auch oft teilweise über eine Hausratversicherung versichert. Also bestehende Hausratversicherung darauf hin prüfen oder bei der Versicherung nachfragen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung habe die meisten Deutsche sowieso. Diese gelten meist auch weltweit. Also auch hier zuerst bestehende Versicherungen darauf hin prüfen oder bei der Versicherung nachfragen
Immer wieder zieht es – gerade junge Menschen – ins Ausland, um nach erfolgreichem Schulabschluss oder nach bestandener Ausbildung die ersten Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen. Hier lockt vor allem das Ausland, um neue Erfahrungen zu sammeln, seinen Horizont zu erweitern und gleichzeitig etwas von der Welt zu sehen und auch die eine oder andere Sprache zu vertiefen. Nicht selten kommt es vor, dass hierbei nicht nur ein Land kennengelernt, sondern durch mehrere Länder gereist wird.
Diese Möglichkeit, Arbeit und Reise zu verbinden, nennt man Work and Travel. Manche setzen sich dabei eine zeitliche Grenze, andere lassen die Rückkehr nach Deutschland offen. Schließlich weiß man vorher ja nie, wo es einem besonders gut gefällt und ob man nicht einen Job findet, der einen längere Zeit begleiten wird. Flexibilität ist bei diesem Vorhaben also gefragt.
Flexibel sollte auch die Auslandskrankenversicherung sein
In all der Aufregung sollte man eine wichtige Sache aber nicht vernachlässigen: Den Auslandskrankenversicherungsschutz. Aber Moment, war da nicht mal etwas mit einem Sozialversicherungsabkommen, das besagt, dass man sich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse nicht extra im Ausland versichern muss? Nun, das kommt darauf an!
Normalerweise gilt diese Regelung nur für Auslandsreisen von maximal 365 Tagen im Jahr. Hinzu kommt, dass diese Möglichkeit nur in bestimmten Ländern besteht, eben in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Dies gilt für alle Länder der EU und zusätzlich für weitere Länder, die man bei seiner Krankenkasse erfragen kann. Mit Australien, eigentlich das beliebteste Land für einen Work und Travel Aufenthalt, besteht kein Sozialversicherungsabkommen. (Stand 6.2014)
Hinzu kommt noch, dass die Leistungen durch das Sozialgesetzbuch eingeschränkt sind. So werden die entstehenden Ansprüche für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Reiselandes abgerechnet. Außerdem ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport vom Ausland nach Deutschland nicht versichert.
Tipp:
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, eine Auslandskrankenversicherung als Ergänzung abzuschließen.
Achten Sie beim Abschluss einer solchen Versicherung darauf, dass diese ebenfalls bei Arbeitsunfällen greift, schließlich wollen Sie auf Ihrer Reise auch arbeiten.
Was bei der Auslandskrankenversicherung noch zu beachten ist
Vollkommen blauäugig wird wohl niemand ins Ausland fahren. In der Regel wird man sich über das jeweilige Land informieren. So sollte man sich auch im Vorfeld mit einer Auslandskrankenversicherung auseinandersetzen und folgende Fragen nicht unbeantwortet lassen:
Tipp: Bei machen Versicherern gibt es spezielle Tarife für Work und Travel Teilnehmer. Fragen Sie danach!
Wenn Sie sich rechtzeitig um diese Fragen kümmern – und mit rechtzeitig meinen wir nicht zwei Tage vor Reisebeginn – dann haben Sie alles richtig gemacht. Es gibt zwar auch Versicherer, bei denen man eine Versicherung auch nach Reiseantritt abschließen kann, dies ist aber nicht zu empfehlen. Experten raten, die Versicherung mindestens vier Wochen vor Reisebeginn abzuschließen. So bleibt genügend Zeit, offene Fragen zu klären und einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Wer bei einem Auslandsaufenthalt Geld sparen möchte, sollte dies nicht auf Kosten der Krankenversicherung tun. Wir empfehlen daher jedem, der sich ins Ausland begibt, egal, ob für einen vierwöchigen Urlaub, eine mehrmonatige Geschäftsreise oder gar für mehrere Jahre, eine zusätzliche
Krankenversicherung abzuschließen. Idealerweise wird die Versicherung
rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen. Damit hat man schon mal ein
gutes Gefühl, in einem Notfall ausreichenden Schutz zu genießen.
Allerdings sollte man sich auch schon im Vorfeld damit beschäftigen,
was zu tun ist, wenn ein Notfall eintritt.
Die Versicherung sollte sofort Bescheid wissen
Ihre Auslandskrankenversicherung sollte Ihnen eine Notrufnummer anbieten, die 24 Stunden für Sie erreichbar ist. Diese Telefonnummer nehmen Sie bitte direkt zu Ihrer Versichertenkarte oder zu Ihren Unterlagen. Tritt ein Notfall ein, sollten Sie umgehend – sofern dies möglich ist – telefonisch mit dieser Hotline Kontakt aufnehmen und Ihren Fall schildern. Wichtige Informationen, wie etwa die Krankenversicherungsnummer, der Name des Arztes bzw. der Klinik und die Telefonnummern, sollten Sie bei diesem Telefonat nennen können.
Checkliste:
X Notrufnummer des Versicherers
X Name der versicherten Person
X Versicherungsnummer
X Name der Klinik oder des Arztes
X Telefonnummer der Klinik
Der Grund: Sie müssen bei Inanspruchnahme der Auslandskrankenversicherung in der Regel in Vorleistung gehen, das heißt, dass Ihnen eine Rechnung ausgestellt wird, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen müssen, um die Kosten wieder erstattet zu bekommen. Sofern es sich um ambulante Krankenhausaufenthalte handelt oder gar um Operationen, können diese Kosten aber so hoch sein, dass Sie diese gar nicht alleine stemmen können. Daher rechnen in solchen Fällen die Versicherer direkt mit den Krankenhäusern ab. Doch dazu muss die Versicherung den Fall kennen und wissen, dass Sie dort behandelt werden.
Übrigens sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass sich die Klinik mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzt. Ausländische Krankenhäuser verfolgen oftmals nur die eigenen Interessen und nicht die ihrer Patienten. Die Unterlagen Ihrer Auslandskrankenversicherung sollten Sie immer zusammen mit Ihren Reiseunterlagen und den Ausweisen und Pässen aufbewahren. Sollten Sie bei einem Notfall nämlich nicht ansprechbar sein, ist so die Chance, dass Ihre wichtigen Unterlagen von Medizinern, der Reiseleitung oder Freunden oder Verwandten gefunden werden, um einiges größer.
Bei Auslandsreisen kann es vorkommen, dass ein bestimmter Impfschutz vorgeschrieben ist. So besteht beispielsweise in Italien Impfpflicht für Tetanus, Kinderlähmung, Diphterie und Hepatitis B, während man sich bei einem Aufenthalt in Ungarn gegen Masern impfen lassen muss und in Großbritannien beispielsweise auch gegen Mumps, Influenzavirus A und B und Pneumokokken. Sie sehen schon, dass die Reise gar nicht mal in exotische Länder führen muss, wenn es um einen Impfschutz geht.
Da jeder, der sich auf einer Auslandsreise befindet – ganz egal, ob im Urlaub, auf Geschäftsreise oder für längere Zeit – eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen sollte, könnte man nun annehmen, dass die AKV diese Impfungen bezahlt. Dem ist aber erst einmal nicht so.
Prophylaktisch oder medizinisch notwendig
Impfungen sollten immer vor einer Reise durchgeführt werden, sprich schon dann, wenn man sich noch in Deutschland aufhält. Solche vorsorglichen Impfungen berühren die Auslandskrankenversicherung somit nicht, allerdings die normale Krankenversicherung. Auch geben Krankenversicherungen für einzelne Länder Impfempfehlungen heraus. Ob und welche Impfungen von Ihrer gesetzlichen oder privaten KV übernommen werden, sollten Sie rechtzeitig in Erfahrung bringen.
Anders sieht die Kostenübernahme aus, wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten und vor Ort eine Impfung medizinisch notwendig werden sollte. Ein Beispiel: Sie werden von einem streunenden Hund in die Hand gebissen. Die Gefahr, sich mit Tollwut zu infizieren, ist dabei sehr groß. Das heißt, dass hier schnell gehandelt und geimpft werden muss. Da diese Impfung eine medizinische Notfallbehandlung ist, wird die Auslandskrankenversicherung die Kosten in aller Regel übernehmen. Im Einzelfall sollte aber im Vorfeld nachgefragt werden.
Hält man sich im Ausland auf und hat zuhause eine notwendige Impfung vergessen oder möchte eine Auffrischung, dann werden die Kosten zumeist nicht übernommen. Da das Leistungsangebot von
Auslandskrankenversicherungen unterschiedlich ist, sollte auch in diesem Fall nachgefragt werden. Unter Umständen könnte eine Kostenerstattung doch möglich sein.
Überblick aller empfohlenen Schutzimpfungen:
Quelle Auswärtiges Amt:
Impfungen und Malaria: aktuelle Aspekte Dr. Klaus J. Volkmer, Centrum für Reisemedizin, Düsseldorf
Impfung | Empfohlen in: |
Gelbfieber | Südamerika, Brasilien, Afrika, Westafrika, Liberia und Guinea |
Cholera |
Lokale und regionale Probleme im Gefolge von Umweltkatastrophen oder Flüchtlingsbewegungen, Madagaskar, KwaZulu-Natal und Republik Südafrika Importe nach D: 3 leichte Erkrankungen bei Rückkehrern aus Indien |
Polio |
Ausrottung bis Ende 2000 nicht erreicht, Wildviren zirkulierten zu Jahresbeginn noch in ca. 20 Ländern Afrikas |
Hepatitis A | Rückgang der Hepatitis-A-Meldungen in Deutschland letztes Jahr um weitere 10%, offensichtlich ein Erfolg der Impfung von Reisenden in Risikogebiete |
Hepatitis B | Grundimmunisierung als Kind nach 10 Jahren Auffrischung empfohlen |
Typhus | Für Reisen in Risikogebiete |
Tollwut | Weiterhin hohes Risiko in SO-Asien (speziell Indien) sowie regional in Afrika vorwiegend durch streunende Hunde, in Amerika auch durch Fledermäuse. Mangel an modernen Gewebekultur-Impfstoffen in Entwicklungsländern. |
Meningokokken | Afrika: "Meningitis-Gürtel" dehnt sich trendmäßig nach S aus (Angola, Tanzania); Saudi-Arabien: Epidemisches Auftreten im Rahmen des Hajj, seit dem Vorjahr geprägt durch hohen Anteil von Meningokokken der sonst seltenen Serogruppe W135, auch in der Umgebung von Rückkehrern. Die Impfung verhindert nicht die Keimausscheidung. |
Grippe |
Risikogruppe: Schwangere, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z.B.:
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Pneumokokken | Risikogruppen wie bei Grippeimpfung |
Malaria | Tropisches Afrika, Tropisches Amerika, Dominikanische Republik Haiti |
Ab einem gewissen Alter oder für gewisse Personen werden von Ärzten Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Sei es, um damit Krankheiten frühzeitig zu erkennen, sei es eine Vorsorgeuntersuchung im Bereich Zahnmedizin oder sei es eine Schwangerschaftsvorsorge. Da sich diese Vorsorgeuntersuchungen nicht auf ein Land beschränken, ist es somit auch möglich, bei einem Auslandsaufenthalt die Kosten dafür erstattet zu bekommen. Schließlich werden durch diese Untersuchungen oft schwere Erkrankungen rechtzeitig erkannt, das heißt, dass auch die Krankenkassen ein Interesse daran haben, dass diese Untersuchungen durchgeführt werden.
Für Männer ab 35 Jahren | Für Frauen ab 20 Jahren |
Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut · Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut · Gesundheitsuntersuchung ("Check-up")
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Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
· Untersuchung des Muttermundes · Gebärmutterhals (Krebsabstrich) · zytologische Untersuchung (Pap-Test) |
ab dem Alter von 45 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane: · Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane · Tastuntersuchung der Prostata · Tastuntersuchung der Lymphknoten |
ab dem Alter von 30 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust: · Abtasten der Brust und der Lymphknoten
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ab dem Alter von 50 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms: · Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
ab dem Alter von 35 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut: · Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut
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ab dem Alter von 55 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms: · Darmspiegelungen (Koloskopien) · Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
ab dem Alter von 50 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust: · Mammographie-Screening · Test auf verborgenes Blut im Stuhl
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ab dem Alter von 55 Jahren Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms: · Darmspiegelungen (Koloskopien) · Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
Quelle: http://www.bmg.bund.de Leistungen Früherkennung & Vorsorge
Übernommen werden diese Kosten in der Regel dann, wenn man sich länger als ein Jahr im Ausland aufhält. Bei Reisekrankenversicherungen, die nur den Urlaub abdecken und somit nur bis zu acht Wochen am Stück einen Auslandsaufenthalt versichern, sind solche Vorsorgeuntersuchungen nicht in den Leistungen der Auslandskrankenversicherung beinhaltet. Hier sollte die Vorsorge in Deutschland erfolgen und über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet werden (sofern beinhaltet).
Warum aber dann ab Reisen, die ein Jahr oder länger dauern? Vorsorgeuntersuchungen werden normalerweise in regelmäßigen Abständen durchgeführt, viele davon einmal im Jahr. Ein Beispiel: Eine 40-jährige Frau beabsichtigt, mehrere Jahre im Ausland zu verweilen und hat ihre Krebsvorsorge bisher einmal im Jahr durchführen lassen. Eine sinnvolle und wichtige Sache. Durch den Auslandsaufenthalt kann die Vorsorgeuntersuchung in Zukunft direkt über die Auslandskrankenversicherung durchgeführt werden, die die Kosten in der Regel aber nicht immer (also prüfen) übernimmt.
Wie bei den meisten anderen Leistungen, so wird es auch bei der Vorsorgeuntersuchung Krankenversicherungen geben, die gewisse Leistungen nicht tragen. Das heißt, dass sich jeder im Vorfeld einer längeren Auslandsreise (ab 365 Tagen) bei der Auslandskrankenversicherung erkundigen sollte, ob und wenn ja, welche Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen von der Kasse abgedeckt und welche Kosten übernommen werden.
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- Titelbild, Mann und Frau mit Rucksack: Hitchhiker, © Andrey Kiselev - #26633392
© Rudie:
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