...läuft aus, jetzt brauchen Sie eine Anschlussversicherung?
...reicht nicht für die gesamte Reisedauer und Sie möchten eine Anschlussversicherung?
...haben Sie vergessen abzuschließen, möchte jetzt eine aus dem Ausland heraus abschließen?
Mit dieser Versicherung können Sie weltweit Reisen.
Die vielen Vorteile:
Beitrag pro Reisetag und Person
Tarif | Reisecare |
ohne USA / Kanada |
1,25 € bis 64 Jahre 6,25 € 65 bis 80 Jahre |
mit USA / Kanada |
3,50 € bis 64 Jahre 17,50 € 65 bis 80 Jahre |
Jetzt Abschließen | |
Wichtige Informationen | |
Maximale Versicherungsdauer | 365 Tage |
Minimale Versicherungsdauer | 10 Tage |
Welche Reisen sind versichert? | Privat- und Geschäftsreisen |
Wer kann sich versichern? |
Personen bis zu einem Alter von 80 Jahren und die keinen ständigen Wohnsitz im jeweiligen Reiseland haben. |
Geltungsbereich!
Versicherungsschutz gilt für Reisen ins Ausland.
"Definition von Ausland" |
Als Auslands gelten nicht die Länder, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat. "siehe Bedingungen §2" |
Wann muss der Abschluss erfolgen? |
Vertragsabschluss auch während der Reise aus dem Ausland möglich. Hinweis: Abschluss vor Ausreise oder im unmittelbarem Anschluss an einen Vorvertrag: ohne Wartezeit, sonst 7 Tage Wartezeit - entfällt bei Unfall |
Voraussetzung für Schengen-Visum | erfüllt |
Kündigung, bei vorzeitiger Rückkehr |
Ja, täglich vor Ablauf des Vertrags möglich (nach der Mindestvertragsdauer von 10 Tagen). Dies ist uns bzw. dem Versicherer sofort per Fax, E-Mail oder Brief mitzuteilen. |
Leistungen |
|
Ärztliche Behandlung | 100 % |
schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnprothesen und Provisorien |
100 %, bis zu 250 € |
stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich unaufschiebbarer Operation |
100 % |
Schwangerschaft und Entbindung | Keine Leistung |
Rücktransport |
medizinisch sinnvoll und vertretbaren Rücktransport |
Selbstbeteiligung | Keine |
Vorerkrankungen | sind Ausgeschlossen |
Privathaftpflicht- und Unfallversicherung |
kann gegen einen Mehrbeitrag versichert werden |
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Weltweit im Ausland. Als Ausland gelten nicht die Länder, in denen die Versicherte Person einen Ständigen Wohnsitz hat.
Welche Versicherungsdauer Sollte man wählen?
Wir empfehlen grundsätzlich die Beantragung der maximalen Versicherungsdauer, da ein nachträglicher Verlängerungsantrag vom Versicherer abgelehnt werden kann. Trotz der längeren Vertragslaufzeit bleibt jeder flexibel, da der Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit vorzeitig täglich gekündigt werden kann.
Zu welchem Arzt oder Krankenhaus darf man gehen?
Bei einer kleineren Erkrankung (zum Beispiel einer Grippe, Kopfschmerzen oder kleineren Unfällen) empfehlen wir das Aufsuchen eines Allgemeinarztes in der Nähe. Bei Zahnschmerzen wendet man sich direkt an einen Zahnarzt.
Bei starken Schmerzen und gravierenden Unfällen sollte man in ein Krankenhaus gehen. Sollte eine stationäre Behandlung im Krankenhaus nötig sein (wie zum Beispiel aufgrund einer Operation), ist umgehend der Versicherer zu kontaktieren. Die Mitarbeiter der Notrufzentrale klären in diesem Fall die Details zur Kostenübernahme direkt mit dem Krankenhaus. Dies hat den Vorteil, dass hohe Krankenhausrechnungen nicht ausgelegt werden müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten direkt.
Wie kann man Rechnung einreichen?
Rechnung werden über unser Schadenformular eingereicht. Dieses wird vollständig ausgefüllt. Nach dem Absenden des Formulars erhält man eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Versicherer prüft im Anschluss die Erstattungsfähigkeit der Rechnung und leitet alles Weitere in die Wege.
Zum Schadenformular!
Beantragen Sie noch heute Ihren Versicherungsschutz ganz einfach über das Formular.
Was geschieht nach dem Ausfüllen und Abschicken des Online Antrages?
Sie erhalten dann eine Email mit Ihren Daten und der Vorgangs-Nr.
Den Versicherungsschein erhalten Sie per Email. An Werktagen in der Regel noch am gleichen Tag.