Auslandskrankenversicherung auf Geschäftsreise

Gilt die Auslandskrankenversicherung auf Dienstreise?

 

Nutzerfrage: Gilt meine Auslandskrankenversicherung auf Dienstreise? 

 

 

Normalerweise schließ man eine Auslandskrankenversicherung ab, um im Urlaub gut abgesichert zu sein.

Doch wie sieht es aus, wenn die Auslandsreise berufliche Gründe hat? Gilt dann die Auslandskrankenversicherung, die auch im Urlaub gilt?

 

Im Video erfahren Sie, ob Sie auch auf Dienstreise über die Auslandskrankenversicherung versichert sind: 


Was sagen die Versicherer? 

 

Bei den Versicherern gibt es große Unterschiede, ob oder wie diese Auslandsreisen aus beruflichen Gründen versichern. 

 

Dazu habe ich drei Versicherer vergleichen und stelle Ihnen die Optionen vor: 

 

Versicherer 1: Nürnberger Versicherung

Keine Versicherung von dienstlich bedingten Auslandsaufenthalten.

 

Versicherer 2: Europa Versicherung

Berufliche Auslandsreisen sind bis zu 14 Tage versichert.

 

Versicherer 3: Würzburger Versicherung

Dienstreisen sind zeitlich unbegrenzt versichert.  

 

 

 

So steht es in den Bedingungen:

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Geschäftsreisen bei der Nürnberger Versicherung
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Geschäftsreisen bei der Europa Versicherung
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Geschäftsreisen bei der Würzburger Versicherung
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Bedenken Sie, dass Länder, zu denen das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Mehr Informationen erhalten Sie hier: 

Alle Informationen aus dem Video in schriftlicher Form (Videotext):

Eine Auslandskrankenversicherung wird in der Regel abgeschlossen, um Urlaubsreisen zu versichern. Aber was ist, wenn ich eine Dienstreise ins Ausland mache? Bin ich dann auch über meinen Auslandskrankenversicherung versichert? 

 

Eine Dame schickte mir eine Mail: „Meine Firma schickt mich für fünf Tag zu einem Messebesuch ins Ausland, dort soll ich auch Verhandlungen führen. Die Personalabteilung frage mich dann, ob ich eine Auslandskrankenversicherung hätte. Und mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich bei Dienstreisen über meine Auslandskrankenversicherung versichert bin?“

 

Dazu habe ich mir verschiebenden, insgesamt drei Versicherer, angeschaut und dort einen Blick in die Bedingungen geworfen. 

 

Gesellschaft 1: „Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen aller vorrübergehenden, nicht berufsbedingten, Auslandsaufenthalte.“ Also werden hier berufliche Auslandsaufenthalte ausgeschlossen. 

 

Gesellschaft 2: „Die Dauer des einzelnen Aufenthalts darf dabei jedoch einen Zeitraum von 42 Tagen bei Urlaubsreisen und von 14 Tagen bei Geschäftsreisen nicht überschreiten.“ Also hier die gilt die Regellung, dass Urlaubreisen 42 Tage versichert sind, Geschäftsreisen auch, aber nur 14 Tage.

 

Gesellschaft 3: „Der Versicherungsschutz besteht während der ersten 56 Tage, aller vorrübergehenden Auslandsreisen.“ Hier wird also nicht zwischen Urlaubs-/ und Geschäftsreise unterschieden.

 

Fazit: Sie sehen, dass die Bedingungen und die Handhabe der einzelnen Versicherungen hier sehr unterschiedlich sind. Sollte dies auf sie zukommen: Bei Angestellten ist meistens der Arbeitgeber verantwortlich und hat die Sorge für den Versicherungsschutz zu tragen. Aber wie ist das bei Selbstständigen oder Freiberuflern? Wenn so etwas auf sie zukommt, einfach in den Bedingungen Ihrer Auslandskrankenversicherung nachschauen. Meistens finden Sie dies unter §1 Geltungsbereich oder Leistungsumfang. Einfach nachlesen, so sind Sie auf der sicheren Seite 

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