Zwei Auslandskrankenversicherungen = doppelt kassieren !?

Geht das?

Viele Menschen haben mehr als eine Auslandskrankenversicherung. Da stellt sich doch die Frage, ob man im Schadensfall im Urlaub die Rechnung der Arztkosten bei mehreren Versicherungen einreichen kann und so die Arztkosten gleich mehrfach erstattet bekommt. Aber geht das und darf man das überhaupt?

Im Video erhalten Sie die Antwort:


So steht es im Versicherungsvertragsgesetz: 

 „Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (also Versicherer), darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.“
§200 des Versicherungsvertragsgesetzes "Bereichungsverbot"

Das Versicherungsvertragsgesetz sagt, dass, wenn sie zwei Auslandskrankenversicherungen gleichzeitig haben, Sie zwar beide Versicherer nach einer Erstattung anfragen dürfen, Ihnen aber nicht insgesamt mehr Geld erstattet werden darf, als Sie ausgegeben haben. 


Das steht in den Bedingungen: 

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Bedingungen Hanse Merkur
Seite 4: Informationen zur Auswahl Kostenerstattung/ Krankentagegeld
Bedingungen Hanse Merkur AKV.pdf
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Jetzt gibt es noch eine weiteres Video!

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Alle Informationen aus dem Video in schriftlicher Form (Videotext):

 

Ich habe zwei Auslandskrankenversicherungen. Kann ich also auch zweimal kassieren? Ob das geht und wie das geht das schauen wir uns jetzt hier im Video an. 

Der eine oder andere von Ihnen hat garantiert mehr als eine Auslandskrankenversicherung. Denn in der Regel hat man ja so eine Jahrespolice, die läuft das ganze Jahr durch, deckt alle Reisen ab, bis sechs oder acht Wochen. Dann geht man ins Reisebüro, bucht eine Reise und macht dann direkt ein Reiseversicherungspaket mit Reiserücktritts-/ und Reiseabbruchversicherung und dann ist da noch eine Reisekrankenversicherung mit drin, aber die ist im Preis enthalten und die haben Sie dann noch oben drauf. Und oftmals haben Sie ja noch eine Kreditkarte und da ist ja oft auch eine Auslandskrankenversicherung drin enthalten. So, jetzt war ich krank im Ausland, war beim Arzt, habe meine Rechnung, kann ich jetzt auch mehrfach kassieren? Das heißt, reiche ich die jetzt bei allen drei ein und alle drei zahlen. Es gibt mehrere Situationen. Gehen wir mal Situation Nummer eins durch: Ich war im Ausland, muss dort zum Arzt oder Zahnarzt, der hat mir eine Rechnung ausgestellt und ich habe die direkt bezahlt. Nun bin ich Zuhause und reiche die Rechnung den Versicherern ein. Und da bieten die Versicherer mir heute, digital, die Möglichkeit, die Rechnung zu fotografieren oder einzuscannen, dann ein Onlineformular auszufüllen, Datei anzuhängen und hochzuladen. Und das kann ich natürlich bequem mit zwei oder drei Versicherern machen. Aber zahlen die dann auch alle? Nein, hier gibt es einen Paragraphen im Versicherungsvertragsgesetz. Der Paragraph 200: Bereicherung. Und der besagt folgendes: „Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (also Versicherer), darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.“. Das heißt also, dass ich maximal das erstattet bekommen darf, was auch auch tatsächlich bezahlt habe. Also in dieser Situation geht es nicht. Und dann hat mir ein Herr eine Geschichte erzählt und die fand ich sehr interessant. Der sagte, er war im Ausland, hatte einen Unfall und musste für ein paar Tage ins Krankenhaus. Er sagte, dann ist die Notrufnummer vom Versicherer angerufen worden, der Versicherer hat direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet, sprich die Kosten übernommen. Und als er wieder Zuhause war, sagte er, dass er wusste, dass er eine zweite Auslandskrankenversicherung hat und dann hat er in den Bedingungen der einen nachgelesen und da stand folgendes drin: „Im Falle einer stationären Behandlung können Sie entscheiden: Sie erhalten von uns eine Kostenerstattung (wir übernehmen die Krankenhauskosten) oder Sie erhalten ein Tagegeld von 50€ pro Tag, ab Beginn der stationären Behandlung.“. Und das finde ich sehr interessant, weil ein Krankenhaustagegeld kann ich ja auch ganz normal hier in Deutschland abschließen, bei einer gesetzlichen oder auch privaten, und bekomme dann ja pro Tag, den ich im Krankenhaus liege, eine gewisse Summe ausgezahlt. Ist das dann noch eine Bereicherung? Die Sache ließ mir einfach keine Ruhe und der musste ich nochmal auf den Grund gehen. Und habe dann bei mehreren Versicherern die Leistungsabteilungen angerufen und habe dort einfach mal nachgefragt, wie das abläuft. Ja, also in der Tat, die Kosten werden dann zuerst übernommen, direkt vom Versicherer, aber dann kommt in der Regel auch immer ein Fragebogen, oder auch bei diesen Online-Erstattungsmeldungen, gibt es immer eine Frage: „Besteht eine weitere Auslandskrankenversicherung? Ja oder nein? Wenn ja, bei welchem Versicherer, bitte Vertragsnummer angeben.“. Und in den meisten Fällen, oder in der Regel schreiben die Versichere, also der erste Versicherer, der gezahlt hat, dann den anderen Versicherer an, und bittet um Kostenteilung. Das passiert aber nicht immer. So auch bei dem Herrn, der mir das erzählt hat, denn der hat das Krankentagegeld bekommen. Also geht der erste Versicherer nicht zum zweiten und bittet um Kostenteilung, kann ich mein Krankentagegeld in Anspruch nehmen und auszahlen lassen. Oder die machen Urlaub innerhalb Europas. Da zahlt, innerhalb des Sozialversicherungsabkommens, Ihre gesetzliche Krankenkasse. Das heißt, im Krankenhaus haben Sie die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gezeigt und ich Krankenversicherung hat gezahlt. Und dann holen Sie sich unter Umständen bei der Auslandskrankenversicherung ein Krankentagegeld. Das ist möglich. Also nochmal Fazit: Arzt-/ oder Zahnarztrechnung, zweimal kassieren, geht leider nicht, wegen des Bereichungsgesetzes. Aber bei einem stationären Aufenthalte, zusätzlich Krankentagegeld zu erhalten, das ist unter Umständen möglich.  

Es ist durchaus möglich, dass Sie im Bereich der Auslandskrankenversicherung eine Doppelversicherung, also zwei Mal eine Auslandskrankenversicherung haben. Beispielsweise haben Sie eine Jahrespolice, aber im Reisepaket vom Reisebüro ist eine weiter Auslandskrankenversicherung enthalten. So sind Sie doppelt versichert. Aber welche der zwei Auslandskrankenversicherungen zahlt jetzt? Oder können Sie jetzt sogar doppelt abrechnen? 

Diese Fragen werden Ihnen im Video beantwortet.

Kommentare: 2
  • #2

    Schäfer (Montag, 25 November 2024 07:42)

    Hallo Wilhelm,
    JA, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung macht Sinn.
    Was wer erstattet kann ich nicht sagen, da ich nicht die Bedingungen kenne.
    Tipp:
    Fragen Sie schriftlich bei den Versicherern direkt an.

  • #1

    Wilhelm (Samstag, 23 November 2024 14:59)

    Sehr geehrte Experten.
    Mich interessiert, ob es sinnvoll ist, mehrere Auslandskrankenversicherungen mit Selbstbeteiligung zu besitzen.

    Ich habe 2 Kreditkarten mit je einer Auslandskrankenversicherung (unbegrenzte Deckungssumme).
    Bank A: Selbstbehalt in Höhe von 10 %, Max 500 €.
    Bank B: Selbstbehalt in Höhe von 10 %.

    Beispiel:
    Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen Kosten in Höhe von 10.000 €.
    Was zahlen die Banken A und B.
    Welchen Betrag muß ich als Selbstbehalt zahlen?

    Ist es nicht günstiger die Kreditkarte von Bank B gegen eine Kreditkarte ohne Krankenversicherung auszuwechseln?

    Im Voraus vielen Dank.
    Wilhelm