Nutzerfrage:
Viele Menschen nutzen ihren Urlaub gerne, um neue Dinge auszuprobieren. Besonders spannende (aber manchmal vielleicht auch gefährliche) Sportarten ziehen immer mehr Urlauber an. Fallschirm springen, Tauchen, Motorcross und Ski fahren - die Ausübung solcher Sportarten sollen den Urlaub zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.
Doch sind Verletzungen, die durch solch eine Sportart entstehen können, über die Auslandskrankenversicherung versichert?
Die Antwort erhalten Sie im Video:
Was sagen die Bedingungen?
Im Regelfall sind Unfälle, welche bei der Ausübung von Sportarten im Ausland passieren, über die Auslandskrankenversicherung mitversichert.
Da es aber in Deutschland über 50 Reiseversicherungen gibt, am besten in den eigenen Bedingungen unter dem Paragraph "Leistungsausschlüsse" nachschauen.
Achtung: Ausnahmen!
Ausnahmen gibt es bei Berufssportlern oder dem Training und der
Teilnahme an Wettkämpfen.
Bei der Ausübung von Sportarten können bei einem Unfall auch andere Gegenstände, kaputt gehen. Lohnt sich für solche Fälle eine Reisehaftpflichtversicherung für den Urlaub?
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Fallschirm springen, tauchen, Ski fahren. Wenn ich das im Ausland mache und es passiert der Unfall, sind dann die Behandlungskosten dafür über meine Auslandskrankenversicherung versichert? Das klären wir hier im Video.
Worüber wir heute sprechen, das sind die normalen Auslandskrankenversicherungen/ Reiseversicherungen, die Jahrespolicen, welche meistens um die sechs Wochen gültig sind. Im Winter bekomme ich häufig die Anfrage: „Wir gehen in den Winterurlaub im Ausland und wollen dort Ski fahren gehen. Wenn mir dabei etwas passiert, werden dann die Behandlungskosten, wie beispielsweise ein Beinbruch, von meiner Auslandskrankenversicherung übernommen?“.
Ich habe mir etwa zehn Bedingungen von verschiedenen Versicherern durchgelesen, und die gute Nachricht ist: dort habe ich zunächst keine Leistungsausschlüsse diesbezüglich gefunden. In der Regel ist also die Ausübung solcher Sportarten mitversichert. Allerdings gibt es in Deutschland um die 50 Reiseversicherungspolicen, da kann das eine oder andere schon mal anders sein. Aus diesem Grund kann ich natürlich keine Garantie übernehmen.
Aber ich habe auch Ausnahmen gefunden. Erster Punkt: Berufssportler. Wenn ich Berufssportler bin und übe im Ausland meinen Beruf, also meinen Sport aus, gibt es Versicherer, die das ausschließen. Der andere Punkt, welchen ich gefunden habe ist, der Auslandsaufenthalt für einen Wettkampf und das Training für einen solchen Wettkampf. Meistens geht es dabei um die Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten, wie beim Autorennen oder Motorrennen. Hierbei kann es sein, dass der ein oder andere Versicherer genau das ausschließt. Tipp dazu: Meistens seid ihr aber dann über euren Verein versichert. Hört dort einfach nach, ob der Verein eine entsprechende Police abgeschlossen hat, wo diese Sachen mitversichert sind.
Wie bereits gesagt, eine Garantie kann ich nicht übernehmen, daher ganz klar die Empfehlung: Schaut bei eurer Auslandskrankenversicherung in den Bedingungen nach. Ihr findet das unter dem Punkt „Leistungsausschluss“ oder „Dafür zahlen wir nicht“. Dort einfach nachschauen und genau überprüfen. Der Text zu diesen Paragraphen ist meistens auch nicht besonders lang.