Nutzerfrage: Wie bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich im Urlaub beim Arzt war?
Urlaub- die schönste Zeit im Jahr. Doch auch leider kann es dazu kommen, dass man im Urlaub zum Arzt muss.
Sei es in Infekt, ein Stich oder ein Unfall - gut, wenn vor dem Urlaub eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wurde, sodass man nicht auf den Arztkosten im Urlaub sitzen bleibt.
Doch wie läuft die Rückerstattung der Arztkosten, die häufig vor Ort bezahlt werden müssen, ab?
Im Video erfahren Sie worauf Sie achten müssen und wie der Ablauf ist:
Krank im Urlaub und wie läuft das jetzt mit der Versicherung ab, dass ich mein Geld wiederbekommen? Das erfahren Sie hier im Video.
Urlaub, das ist natürlich die schönste Zeit, aber es kann natürlich auch passieren, dass ich ausgerechnet im Urlaub krank werden oder einen Unfall habe. Bin ich krank und gehe zum Arzt, bekomme ich eine Arztrechnung, weil der Arzt direkt die Behandlungskosten haben wollte, wie bekomme ich jetzt das Geld von der Versicherung? Wie muss ich das machen, was muss ich beachten? Das möchte ich nun mal erläutern.
Beginnen wir mit einem normalen Arztbesuch. In der Regel hätte der Arzt direkt nach der Behandlung gerne das Geld von Ihnen. Dann achten Sie bitte drauf, dass Sie eine Arztrechnung bekommen. So sollte die Rechnung aussehen: auf Briefkopf des Arztes, Name (Nachname, Vorname, Zunahme) des Behandelten, Datum, ärztliche Diagnose (also weswegen bin ich behandelt worden?) und welche ärztliche Behandlung wurde durchgeführt. Das sind die Angaben, die auf jeden Fall auf der Arztrechnung stehen sollten. Am besten (und wenn möglich) auf deutscher oder englischer Sprache, wenn es nicht anders geht, auf der Landessprache, dies ist dann eben so. Was machen Sie nun mit der Rechnung? Den Arzt haben Sie ja schon bezahlt. Fast alle Versicherer für Auslandskrankenversicherung haben ein sogenanntes Schadenanzeigeformular. Dort geben Sie Name, Anschrift und das Konto an, auf das die Rückerstattung überwiesen werden soll. Hinten befindet sich eine Liste, in welcher Sie die entsprechenden Arztrechnungen auflisten. Das reichen Sie zusammen mit der originalen Arztrechnung dem Versicherer ein, sprich Sie schicken ihm das zu. Was wir feststellen ist, immer mehr Versicherer gehen hin und bieten einen Online Service an. Dort können Sie die Schadenanzeige online ausfüllen und scannen den Arztbrief einfach ein. Dann werden die Daten per Mail o.ä. direkt an den Versicherer übermittelt. Schauen Sie dazu auf der Website oder im Login Bereich ihrer Versicherung nach.
Dann stellt sich die Frage, wenn ich nun im Ausland bin, dann bekomme ich die Rechnung möglicherweise in einer ausländischen Währung und nicht in Euro. Welchen Wechselkurs verwendet nun der Versicherer um ihnen den gezahlten Betrag in Euro zu erstatten? Ganz einfach, der Versicherer nimmt den Tag, an dem Sie ihm die Unterlagen zugeschickt haben. Also nicht den Tag der Behandlung, sondern wann Sie die Rechnung an den Versicherer gesendet haben. Dieser schaut dann den aktuellen Wechselkurs nach und erstattet ihnen dann das Geld in Euro.
Es kommt schlimmer: Man hat einen Krankenhausaufenthalt im Ausland. In dem Moment sofort den Versicherer informieren. Fast alle Versicherer haben eine 24-Stunden Hotline. Diese sofort anrufen, oder über das Krankenhaus anrufen lassen. Schauen Sie, dass der Versicherer sofort Informiert wird. Die brauchen den Namen und das Geburtsdatum der versicherten Person, sowie die Versicherungsnummer. Diese Sachen sollten Sie also wenn möglich immer bei sich haben. Dazu habe ich bereits ein Video gemacht, welches „5 Tipps für den Notfall“ heißt. Ich empfehle euch dieses Video anzuschauen, und immer die wichtigen Informationen bei euch zu haben. Aber wie geht es dann weiter? Der Versicherer setzt sich dann mit dem Krankenhaus vor Ort in Verbindung und vereinbart eine Kostenübernahmeerklärung. Das heißt, der Versicherer möchte dann direkt mit dem Krankenhaus abrechnen, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. In der Regel geht das auch ohne Probleme. Allerdings habe ich in 20 Jahren Erfahrung erlebt, dass es einige wenige Krankenhäuser gibt, die sagen „das interessiert uns nicht, wir rechnen direkt mit dem Patienten selber ab“. Auch dann direkt den Versicherer informieren, sodass dieser Ihnen direkt das Geld erstattet, da dies auch oft eine Liquiditätsfrage ist.
Einige Sondersachen: Beispielsweise der Rücktransport. Auch dann auf jeden Fall den Versicherer informieren, aber meistens geht dann ein Krankenhausaufenthalt voraus und der Versicherer weiß Bescheid. Den Rücktransport auf keinen Fall selber organisieren, das ist entsprechend Zustimmungspflichtig von Seiten des Versicherers. Dieser muss als erstes zustimmen und organisiert das in der Regel.
Ein allgemeiner Hinweis: Grundsätzlich ist man dazu verpflichtet, die Kosten, also den Schaden, möglichst gering zu halten. Also unnötige Behandlungen und Kosten vermeiden und nur auf des notwendigste konzentrieren.