Sie haben zwei Reiserücktrittsversicherungen, weil Sie beispielsweise eine Jahrespolice haben, aber im Versicherungspaket, welches Sie im Reisebüro zum Urlaub dazu gebucht haben, war eine weitere enthalten. Nun haben Sie drei Tage vor Reiseantritt einen Unfall und können nicht in den Urlaub fliegen. Zum Glück haben Sie ja die Reiserücktrittsversicherung! Oder ja sogar zwei...
Können Sie im Schadensfall bei beiden die Rechnung einreichen und so doppelt kassieren?
Das erfahren Sie hier im Video!
Weitere Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung:
Reiserücktrittsversicherung. Da gibt es ja immer die klassischen Policen für die einmalige Reise, oder die Jahrespolice. Aber was sind eigentlich die Vor-/ und Nachteile dieser beiden Produkte? Und wann lohnt sich eigentlich was? Das klären wir jetzt hier im Video.
Die Unterschiede der beiden Produkte ergeben sich eigentlich schon aus den Worten. Reiserücktritt für die Einmalreise, also nur für die eine Reise. Der Vertrag erschlicht dann automatisch nach der Reise und das war es. Und dann haben wir die Jahrespolice. Dabei handelt es sich meistens um einen polondierenden Jahresvertrag. Polondieren heißt, der Vertrag verlängert sich automatisch, von Jahr zu Jahr, bis er von einer der beiden Parteien, sprich von Ihnen oder auch von dem Versicherer gekündigt wird. Jetzt kann man sagen, Nachteil, man muss gegeben falls daran denken, ihn zu kündigen, Vorteils ist aber auch, man muss sich nicht jedes Mal drum kümmern, das ist natürlich auch sehr bequem. Weitere Vorteile der Jahrespolice sind, dass in der Regel Privat-/ und Geschäftsreisen versichert sind. Das heißt, wenn man mal eben nach München muss, für drei Tage auf eine Geschäftsreise, dann wäre die auch versichert. Oder auch, was ist eigentlich die genaue Bezeichnung von „Reisen“. Es muss nicht immer das Ausland sein, sondern in Bedingungen habe ich die Bezeichnung gefunden „Luftlinie 50km vom ständigen Wohnort in Deutschland entfernt“ gelten in dem Moment als Reisen. So, was natürlich immer beliebter wird, sind die Städtereisen. Also mal drei Tage nach Hamburg, mal drei Tage nach Prag. Solche Sachen sind dann über die Jahrespolice mitversichert, Sie brauchen sich dann um nichts kümmern. Und haben Sie eine Familienversicherung, mit der die ganze Familie versichert ist, dann spielt es auch keine Rolle, ob die ganze Familie reist, oder gegebenen Falls nur einzelne Personen. Die sind dann alle automatisch damit abgedeckt. Aber kommen wir doch jetzt mal zum Preisvergleich. Wie hoch ist eigentlich der Preisunterschied? Und da habe ich mir mal einfach was rausgesucht, von der Hanse Merkur Reiseversicherung. Und da sind es zum Beispiel für die Einzelreise, bei einem Reisepreis von 2000€, 62€, einmalig. Nehme ich das Ganze als Jahrespolice, auch wieder für einen Reisepreis von 2000€, dann kostet das 85€. Für nur 23€ im mehr im Jahr, habe ich dann eigentlich alle Reise innerhalb des Jahres abgedeckt. Also, ab der zweiten Reise lohnt es sich schon, so eine Jahrespolice zu nehmen. Also nochmal kurz das Fazit: Mache ich nur eine Reise, dann auf jeden Fall die Einmalpolice nehmen, mache ich mehrere Reisen, ab der zweiten, lohnt sich in der Regel die Jahrespolice. Immer mal reinschauen, bei der Gesellschaft, bei der Sie das abschließen, wie hoch ist der Preisunterschied und dann können Sie sich schnell entscheiden, ja oder nein. Und bei der Jahrespolice daran denken, dass wenn Sie irgendwann nicht mehr reisen, auf jeden Fall kündigen, da können Sie sich das Geld sparen. Vielleicht noch zwei, drei Tipps, worauf man achten sollte: Und zwar auf die Versicherungssumme. Bei der Jahrespolice muss ich ja im Vorfeld die Summe festlegen und ich weiß ja nicht immer, wie hoch der Reisepreis ist. Einfach im Vorfeld überlegen, wie hoch ist der durchschnittlich oder der höchste Reisepreis, den ich so habe und danach die Versicherungssumme auswählen. Mache ich dann eine Reise, die teurer ist, als meine Versicherungssummer, einfach bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen, ob man zusätzlich einfach eine Einmalpolice dazu buchen kann oder den Betrag erhöhen kann. Am besten einfach bei der Versicherung informieren, weil das habe ich auch gemacht, bei den Gesellschaften angerufen und die Auskunft war da sehr unterschiedlich. Manchmal kann man den Vertrag erhöhen, manchmal etwas dazu buchen. Und darauf achten, nicht alle Versicherungen versichern automatisch Geschäftsreisen mit und Schiffsreisen. Bei Schiffsreisen gibt es oft einen höheren Beitrag nochmal, nicht bei allen, wie gesagt, im Einzelfall darauf achten, ob das mitversichert ist. Das hängt damit zusammen, dass die Kosten bei Schiffsreisen, besonders auch die Stornokosten, wesentlich höher sind.
Saskia H. (Dienstag, 10 Dezember 2024 05:08)
Guten Tag
Aufgrund einer Krankheit mit Krankenhaus Aufenthalt können wir wahrscheinlich unsere Reise nächste Woche nicht antreten. Jetzt haben wir eine Reiserücktrittversicherung über Kreditkarte (Barclays) mit Selbstbeteiligung von 20% und eine Reiserücktrittversicherung über ADAC (ohne Selbstbeteiligung, aber nur bis Reisepreis 2000€).
Könnten wir also theoretisch die Selbstbeteiligung (ca 700€) der einen Versicherung bei der anderen einreichen?
Dankeschön und Liebe Grüße
Schäfer (Donnerstag, 28 November 2024 09:11)
Hallo Frau Seidel,
ob das in Ihrem Vertrag gestattet ist oder nicht, kann ich nicht sagen da ich die Bedingungen nicht kenne. Fragen Sie doch einfach bei Ihrem Versicherer nach.
Fragen Sie auch ob Sie bei Ihm die Versicherungssumme erhöhen können.
Angela Seidel (Mittwoch, 27 November 2024 21:47)
Guten Abend, mein Mann und ich haben eine Jahresreiserücktrittsversicherung, die Reisen bis zu einem Preis von je 2000 Euro pro Person abdeckt. Jetzt haben wir eine Reise für 4500 Euro pro Person gebucht. Also wollte ich eine weitere Versicherung für Reisen bis insgesamt 5000 Euro abschließen, bei einem anderen Vertragspartner. Ich möchte im Schadensfall nicht doppelt abkassieren, aber hätte gerne meine Kosten in voller Höhe erstattet. Nun las ich, dass das nicht gestattet ist. Ist das tatsächlich so?
Eberl (Montag, 25 November 2024 13:52)
Ich habe ebenso zwei Reiserücktrittsversicherungen. Meine Jahrespolice zahlt aber nicht die volle Versicherungssumme, weil der Reisepreis über der Versicherungssumme lag. Kann man die Differenz bei der anderen Versicherung geltend machen?
Besten Dank und Gruß
Eberl
Schäfer (Dienstag, 27 August 2024 11:45)
Hallo Rolf,
Frage: Wie ist es in den Bedingungen deiner Versicherungsverträge geregelt.
Meist ist immer dem Versicherer anzugeben ob noch eine weitere Versicherung besteht. Die regeln das dann meist untereinander. Einfach mal in den Bedingungen noch nachlesen.
Rolf (Dienstag, 27 August 2024 09:56)
Guten Tag,
meine Frau und ich haben eine über booking.com angeschlossene nicht stornierbare Hotelbuching für den 29.8. - 1.9. auf Sizilien, die wir krankheitsbedingt absagen müssen. Die Stornokosten betragen ca. €1.300 . Das Hotel wurde über die Lufthansa M&M Kreditkarte Gold (privat) bezahlt. Hier gibt es wohl Reiseschutz mit 10% Selbstbeteiligung. Gleichzeitig besteht eine Familienreiseversicherung bei Ergo ERV mit 20% Selbstbehalt (Tarif JPF42). Wie würden Sie vorgehen, damit die Abwickeln schnell und unkompliziert ist - und ohne Verzögerung, damit keine Versicherung die Deckungszzsage der anderen abwartet? Erst Schaden bei LH M&M melden und versuchen danach den Selbsbehalt von LH M&M bei der ERV geltend zu machen? Oder gibt es ein besseres Vorgehen? Beste Grüße und vielen Dank! Rolf
Schäfer (Mittwoch, 14 August 2024 08:03)
Hallo Herr Kars,
ich kenne nicht die Bedingungen Ihrer Verträge. Daher kann ich nicht sagen ob Sie daher einen Anspruch herleiten könne.
Tipp: Schreiben Sie den Versicherer doch einfach mal und bitte um Senkung der Versicherungssumme bzw. befragen Ihn dazu.
Hubert Kars (Montag, 12 August 2024 21:28)
Hallo,
habe ich bei Doppeltversicherung einen Anspruch auf Herabsetzung der Prämie des zweiten Vertrages ?
Jürgen Stengel (Donnerstag, 01 August 2024)
Habe ich einen rechtlichen Anspruch wenn ich zwei Reiserücktrittversicherungen habe deren Versicherungssummen zusammen höher sind als mein Reisepreis. Muss dann die eine Versicherung auf meinen Antrag die Prämie und Versicherungssumme reduzieren?
Michaela Schreiber (Mittwoch, 24 Juli 2024 16:08)
Schönen guten Tag,
Ich habe meine Reiserücktrittsversicherung zum 03.08.2024 bei der Europ Assistance gekündigt.
Meine nächste Reise hätte aber erst im September stattgefunden.
Jetzt habe ich den Vertrag um ein Jahr verlängert.
Nun meine Frage...Aufgrund einer Erkrankung darf ich leider nicht fliegen. Da es abzusehen war,habe ich den Urlaub schon im Juni storniert und heute wurde mir von meiner Ärztin endgültig geraten nicht zu fliegen.
Kann ich bei meiner Versicherung die Stornogebühren geltend machen?
Für eine Info wäre ich mehr als dankbar.
Schäfer (Samstag, 22 Juni 2024 13:33)
TIPP
Teilen Sie das den Versicherern in Vorfeld mit und lassen Sie sich das bestätigen.
Andrea (Freitag, 21 Juni 2024 15:55)
Meine Reise kostet 11 T€, ich habe eine Jahres- Reiserücktritt- Versicherung für 4 T€ und wollte eine einmalige Rücktrittsvers. in Höhe von 7 T€ dazubuchen. Kann ich im Fall einer Beanspruchung auf beide zugreifen, so dass ich auf keine Kosten sitzenbleibe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!
Melanie (Mittwoch, 05 Juni 2024 20:04)
Hallo ich habe eine reiserücktrittversicherung über meine Kreditkarte, diese reicht aber nicht aus für meine gebuchte Reise. Kann ich das mit einer zusätzlichen aufstocken?
Schäfer (Montag, 29 April 2024 13:26)
Hallo Dominok,
Frage wie ist es in den Bedingungen der Versicherer geregelt.
Sonst würde ich es bei dem älteren Vertrag einreichen, mit dem verweis auf den zweiten Versicherer.
LG Schäfer
Hiltrud Dominok (Montag, 29 April 2024 12:39)
Ich habe auch zwei Policen. Ich habe diesesmal direkt extra für diese Reise eine abgeschlossen. Habe ich jetzt die freie Wahl bei wem ich meine Unterlagen einreiche ? Oder Kann mich der Versicherer einfach an den anderen verweisen?
Doppelt einreichen möchte ich nicht. In den Unterlagen wird ja abgefragt ob man schon woanders versichert ist und ob man den Schadensfall dort gemeldet hat. Das habe ich mit Nein angekreuzt.
LG H.Dominok
Kurt Stefan Dr.med. Deckelnick (Sonntag, 14 April 2024 20:11)
Interessant ist doch die Frage Absicherung Reiserücktrittsversicherung per Kreditkarte über zb 5000 €; Nun kostet die Reise 20.000 und dann könnte ich doch additiv eine RRVersicherung über 15.000 abschließen, aber alle mir zugängige AGBs melden dann Rückerstattungen an, so dass die RRV die 5000 abgesicherten Kosten von der Kreditkartenversicherung zurückfordert und dann wäre ich unterversichert, da ich di 5000 ja nicht erhalte. Wie sehen sie das?
Mit frdl Grüßen dr. Deckelnick
Schäfer (Montag, 08 April 2024 09:15)
Hallo Herr Braun,
da möchte ich Sie an meine Kollegen verweisen die mehr auf Reiserücktrittsversicherung spezialisiert sind. Denn bei diesem Betrag gibt es nur wenige Anbieter.
Büro Dr Walter https://www.dr-walter.com/index.html
oder
https://www.secure-travel.de
Braun (Samstag, 06 April 2024 12:09)
Lieber Herr Schäfer,
ich möchte mit meiner Frau eine Kreuzfahrt für 30.000 buchen. Meine Kreditkarte hat eine inclusive Reiserücktrittversicherung für 10.000 Euro. Reicht es dann aus eine neue Jahresversicherung in Höhe von 20.000 Euro abzuschließen oder muss der volle Reisepreis bei der neuen Versicherung versichert werden. Wenn ja wäre ja die Versicherung der Kreditkarte bei allen Reisen über 10.000 ja quasi wertlos. Die Bersicherung der Kreditkarte würde bei einer bestehenden anderen Versicherung nachrangig einspringen wurde mir gesagt
Udo (Sonntag, 04 Februar 2024 13:16)
Hallo,
meine ADAC-Kreditkarte beinhaltet eine Reiseversicherung bis 10.000,- €, die aber nur wirksam wird, wenn ich mehr als 50% des Reisepreises mit der Kreditkarte bezahle. Der Selbsbehalt im Schadensfall beträgt 20%. In der Vergangenheit habe ich beim ADAC eine zusätzliche Reiseversicherung über 2.000,- € ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, um im Ernstfall die volle Entschädigung zu erhalten (anteilmäßig bei einer billigeren Reise).
Diese Art des Vorgehens lehnt der ADAC nun ab, mit der Begründung, ich würde dann eine Unterversicherung abschließen (gemeint ist, dass ich unterversichert wäre), was nicht zulässig wäre.
Die 2000- € wären ja dann nur ein Fünftel des Gesamtbetrages, insofern würden dann auch nur ein Fünftel der 2.000,- € erstattet. Mit anderen Worten, ich kann keine zusätzliche Versicherung abschließen, um meinen Selbstbehalt auszugleichen. Ich finde das verrückt.
Man hat mir geraten, eine neue Versicherung über den vollen Preis der Reise abzuschließen. Wozu brauche ich dann aber die Versicherung der Kreditkarte? Und wozu sollte ich dann noch meine Reisen mit der ADAC-Kreditkarte bezahlen? Ich werde in Zukunft wohl auf die Kreditkarte verzichten und meine Reiseversicherung bei einem günstigeren Anbieter abschließen. Offensichtlich beruft man sich bei der Entscheidung auf § 75 VVG. Den kannte ich bisher nur in Verbindung mit z.B. Wohngebäudeversicherungen. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen?
Schäfer (Samstag, 06 Januar 2024 13:42)
Hallo Malige,
eigentlich ja, aber es kommt immer auf die Bedingungen an.
Tipp: Fragen Sie bei dem Versicherer an, wo Sie zur Zeit die Jahresversicherung haben.
Mit freundlichen Grüßen Schäfer
Detlef Malige (Samstag, 06 Januar 2024 10:36)
Sehr geehrter Herr Schäfer, ich habe eine Jahresversicherung Reiserücktritt/Abbruch über 2500 €. In diesem Jahr möchte ich aber eine wesentlich teurere Reise unternehmen. Kann ich den Differenzbetrag zu meiner bestehenden Versicherung bei einem anderen Unternehmen buchen?
MfG
D.Malige
Chris (Mittwoch, 27 Dezember 2023 18:45)
Hey! Ich habe bei der LTA eine Jahresprämie bezahlt und diese nach 1 Jahr storniert(Versicherungsende 15. Dez). Ich habe dann eine Reise tätigen wollen, bei der ich leider vorher krank wurde, welche am 7. Dez begann und am 18. Dez endete. Muss mir die Versicherung die kompletten Reisekosten ersetzen oder nur bis zum Tag an dem ich versichert war? Vielen, lieben Dank, Chris
Schäfer (Montag, 27 November 2023 10:46)
Hallo Frau Elke Holzheu,
Fragen Sie schriftlich nach die sollen Ihnen dazu schriftlich Antworten und dies erklären.
Gerne können Sie mich auch anrufen. 0228 33 88 77 0
Gruß Schäfer
Elke (Sonntag, 26 November 2023 15:53)
Bei der ERGO waren 80% des Reisepreises abgesichert( 20% Selbstbehalt), bei der LTA waren 10.000€ abgesichert. Die 20% Erstattungslücke , die wir von der LTA erwarten, betragen 4899€, sie wollen aber jetzt nur 2899€ zahlen. Ist das korrekt? Wie der Erstattungsbetrag zustande kommt, erfahren wir nicht.
Schäfer (Sonntag, 26 November 2023 15:03)
Hallo Elke Holzheu,
die Frage ist wie hoch die Gesamt Versicherungssumme war.
Also ERGO und LTA zusammen. Entsprach das dem Gesamt Reisepreis?
Elke Holzheu (Samstag, 25 November 2023 14:19)
Hallo, wir mussten eine Kreuzfahrt stornieren, da mein Mann kurz vorher verstarb. Die im Reisepreis enthaltene ERGO hat mir 80% der Stornorechnung erstattet, da wir noch eine Jahresversicherung bei derLTA haben, habe ich dort den nicht erstatteten Selbstbehalt von 4.899€ eingereicht, die LTA will aber nur 2000,00€ zahlen. Sie sagen, da wir nur einen Reisepreis von 10.000€ abgesichert hätten, wären wir unterversichert( gesamte Kreuzfahrt 40.000€) und deshalb nur anteilige Erstattung. Wenn ich 10.000€ abgesichert habe, ist die Erstattungslücke doch abgedeckt. Wieviel muss die LTA von den 4899€ zahlen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Elke
Schäfer (Montag, 16 Oktober 2023 09:29)
Hallo Frau Neumann,
Tipp: Schließen Sie bei gleichen Versicherer einen Vertrag ab.
Petra Neumann (Sonntag, 15 Oktober 2023 18:20)
Hallo, ich habe eine Reiserücktrittsversichrung , die 4000,00 € abdeckt. Unsere nächste Reise liegt über dem Wert. Kann ich bei einem anderen Versicherer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die den Wert ergänzt?
Schäfer (Dienstag, 29 August 2023 07:52)
Hallo Markus,
melden Sie dem Versicherer bei dem Sie den Schaden eingereicht haben, einfach nach (das Sie noch eine zweite Versicherung haben).
Markus (Montag, 28 August 2023 21:08)
Hallo, vielen lieben Dank für Ihren Beitrag über die Reiserücktrittsversicherung. Gerne würde ich Ihr Angebot annehmen und ihnen eine Frage stellen und zwar:
ich habe im Januar eine Reise gebucht. Im Juni habe ich dazu eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen, weil ich der Meinung war ich hätte keine Versicherung. Im August wäre die Reise gewesen und musste wegen Krankheit storniert werden. Die Kosten wurde bei der Neu abgeschlossenen Versicherung eingereicht, allerdings ohne die Info, dass ich eine weitere Versicherung habe, ich wusste es leider nicht. Mittlerweile habe ich mitbekommen daß ich über die Kreditkarte eine gehabt hätte und dies beim Erstattungsantrag erwähnen hätte sollen.
Soll ich jetzt nachträglich dies der Versicherung mitteilen und ggf. den Erstattungsantrag auch noch bei der 1. Versicherung einreichen dort läuft bald die Einreichungsfrist ab.
Ich will nicht 2x abkassieren oder betrügen.
Schäfer (Donnerstag, 10 August 2023 14:59)
Hallo Frau Heck,
ich kennen nicht Ihre Bedingungen beim ADAC.
Glaube aber nicht das der ADAC den Selbstbehalt erstatte den Sie in der zweiten Versicherung haben.
Heck Bettina (Donnerstag, 10 August 2023 14:12)
Hallo wir haben eine ADAC Jahres Fsmilien Versicherung bis 10000€ ohne Selbstbehalt und für die aktuelle Reise (17700€) eine einmal Versicherung mit 20% selbstbehalt … stornokosten betragen 14000 € könnte ich den 20% selbstbehalt beim ADAC einreichen ? Vielen Dank für ihre Antwort
Schäfer (Dienstag, 25 Juli 2023 08:12)
Hallo Herr Vogel,
ja, Sie können beide Versicherer in Anspruch nehmen.
Beim einreichen aber immer angeben das noch eine weitere Versicherung besteht.
Vogel (Montag, 24 Juli 2023 17:27)
Hallo Herr Schäfer,
Sie sagten im „Schadensfall wird aber nicht doppelt gezahlt. Es darf keine Bereicherung stattfinden.“ - aber dürfen im Schadensfall zur Abdeckung der Gesamtkosten beide Versicherungen in Anspruch genommen werden ohne sich zu bereichern? Reisepreis 6800 Euro, Versicherung A Versicherungssumme 3000 Euro, Versicherung B 6000 Euro.
Schäfer (Montag, 24 Juli 2023)
Hallo Herr Vogel,
Doppelversicherung ist möglich. Im Schadensfall wird aber nicht doppelt gezahlt. Es darf keine Bereicherung stattfinden.
Vogel (Freitag, 21 Juli 2023 20:33)
Hallo Herr Schäfer, wir haben bei der Versicherung X einen Reisekomplettschutz (Rücktritt, Kranken, Gepäck, Abbruch) bis 3000 € als Jahresversicherung. Nun haben wir eine Reise für 6000 € gebucht. Bei der Versicherung X den Schutz zu erhöhen oder zu erneuern würde viel teurer werden als bei einer anderen Versicherung einen neuen Jahresabschluss mit besseren Konditionen abzuschließen. Das würde aber für einige Monate eine Doppelversicherung in allen genannten Bereichen bedeuten. Ist das zulässig und erlaubt? Vielen Dank für die Mühe
Schäfer (Montag, 17 Juli 2023 07:53)
Hallo Thomas,
ich kenne nicht genau deine Bedingungen, daher kann ich nicht genaue Auskunft geben.
In der Regel teilen sich die Versicherer den Schaden prozentual auf.
Es ist nicht der ältere Vertrag zwangsläufig vorleistungspflichtig. Bitte schau in den Bedingungen nach.
Thomas (Samstag, 15 Juli 2023 19:28)
Hallo, ich habe eine RRV über 3000 Euro bei Versicherung A mit 20% SB und bei Vetsicherung B über 1500 Eiro ohne SB. Die Stornokostrn betragen 3300 Euro (bei einem Reisepreis von 4100 Euro). Wie wird die Entschädigung berechnet? Wieviel muss jeder Versicherer zahlen? Ist der mit dem älteren Vertrag vorleistungspflichtig?
Schäfer (Donnerstag, 13 Juli 2023 13:59)
Hallo Frau Huber,
können Sie, müssen Sie aber nicht.
Geld bekommen Sie nur einmal (also nicht mehr als Ihr Schaden ist).
Sie müssen den Versicherern aber jeweils angeben das Sie noch einen weiteren Vertrag haben.
Tipp: Einfach das die Storno Rechnung einreicht da wo es für Sie besser ist.
Huber (Donnerstag, 13 Juli 2023 10:37)
Mein Mann und ich haben eine Reise gebucht , die wir dann gesundheitshalber nicht antreten konnten.
Wir haben hierzu eine Reiserücktrittsversicherung im Reisebüro abgeschlossen. Allerdings gibt es auch einen Familienvertrag zum Reiserücktritt beim ADAC.
Kann ich die Reise bei beiden einreichen, oder ist dies unzulässig ?
Vielen Dank im voraus,
Sylvia Huber
Schäfer (Dienstag, 27 Juni 2023 10:08)
Hallo Herr Holtmann,
es muss immer der Gesamt Reisepreis versichert werden.
Udo Holtmann (Montag, 26 Juni 2023 18:00)
Ich habe 2 Reiserücktrittsversicherungen: a) Jahresversicherung, 6.000 € "Versicherter Reise-/Veranstaltungspreis"; b) Kreditkarte, 5.000 € "max. Kostenübernahme"
Ich möchte nun eine Reise im Gesamtwert von 14.000 € buchen. Es fallen lt. AGB des Veranstalters maximal 70 % Stornokosten an, also 9.800 €. Bin ich ausreichende versichert?
Schäfer (Dienstag, 20 Juni 2023 08:33)
Hallo Simone,
ja, das sollte gehen.
Kenne zwar nicht Ihren Versicherer und Bedingungen.
Im Schadensfall wird dann der Teil der Unterversicherung (der nicht Versichert ist ) nicht erstattet wird.
Simone (Samstag, 17 Juni 2023)
Hallo, ich habe eine Frage. Wir möchten unsere nächste Reise absichern. Der Reisepreis liegt bei 4100€. Nun sind die Versicherungsschritte bei den meisten Versicherungen 4000€ oder dann erst wieder bei 4500€. Bei 4500€ wäre es teurer und überversichert. Reicht es auch nur 4000€ zu versichern?
Danke für Ihre Antwort
Hans-Joachim Stern (Dienstag, 18 April 2023 11:17)
ich habe eine dauerhafte Jahresreiseversicherung über 10000 Euro. Für nächstes Jahr werden wir ausnahmsweise eine Reise buchen, die ca. 20000 Euro kostet. Ist es jetzt möglich, separat bei einer anderen Versicherung eine Absicherung über 10000 Euro einmalig abzuschließen? Im Falle des Rücktritts müssten beide Versicherungen wegen Unterversicherung dann jeweils 50% erstatten, oder geht das nicht?
Schäfer (Montag, 17 April 2023 09:03)
Hallo Herr Bergmann,
da möchte ich Sie an meine Kollegen verweisen die mehr auf Reiserücktrittsversicherung spezialisiert sind. Denn bei diesem Betrag gibt es nur wenige Anbieter.
Büro Dr Walter https://www.dr-walter.com/index.html
oder
https://www.secure-travel.de
Eckhard Bergmann (Montag, 17 April 2023 08:15)
Hallo Herr Schäfer,
meine Frau und ich planen eine 3-monatige Reise nach Australien / Neuseeland im ca. Wert von 43.000,- € inkl. Flüge. Wir besitzen eine Jahresreiseversicherung der Travel Protect, welche allerdings begrenzt leistet, da wir dann beide älter als 70 Jahre sind. Dann haben wir noch die Mastercard Gold, welche ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet. Diese begrenzt allerdings ihre Leistungspflicht auf reisen, die nicht länger als 21 Tage dauern. Letztlich erklärt sich nun bei meinem Reisebüro lediglich die Hanse Merkur Vers., die volle Reisesumme mit einem Beitrag von 2250,- € den Versicherungsfall des Stornierens abzusichern. Frage: ist diese Hanse Merkur die einzige Option - auch für die Zukunft? Oder könnten wir im Versicherungsfall den Gesamtschaden "splitten", je nach Versicherungsumfang? Eine Bereicherung haben wir hierbei eh nicht beabsichtigt bzw. Doppelleistung. Wir möchten nur den Gesamtreisepreis gerne gegen Unvorhergesehenes absichern. Können Sie mir ihren kompetenten Rat hierzu geben?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Eckhard Bergmann
Schäfer (Donnerstag, 30 März 2023 10:10)
Hallo Reppel,
Sind beide Personen in der gleichen Reiserücktrittsversicherung (Police) versichert?
In der Regel kommt dann die Versicherung auch für die zweite Person auf.
Ich kenne Ihre Versicherung nicht, daher meine Empfehlung:
Schrieben Sie den Versicherer an und lassen sich dies bestätigen.
Reppel (Mittwoch, 29 März 2023 14:10)
Wenn ich eine Reise für 2 Personen gebucht habe und eine Person wird krank, kommt dann die Reiserücktrittsversicherung auch für die 2.te Person auf?
Schäfer (Donnerstag, 29 Dezember 2022 08:50)
Hallo Peter,
also ich würde auch sagen die Aussage und de Bedingungen wieder sprechen sich.
Lösung:
1. Kravag Anschreiben und nach Fragen aber auch auf die Bedingungen schon hinweisen.
Dann abwarten was Sie Antworten.
2. Tipp: Wenden Sie sich vielleicht mal an Büro Dr. Walter https://www.dr-walter.com/produkte/produkte-von-a-bis-z/drv24.html
Mit freundlichen Grüßen
Schäfer